Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft: Wie viel Gehalt steht werdenden Müttern zu?
Uns auf Google folgenWird eine Frau schwanger, ändert sich auch bei der Ausübung des Jobs etwas. Beispielsweise, wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Was das bedeutet.
Werdende Mütter sollen vor Belastung geschützt werden, daher kann es je nach Tätigkeit vorkommen, dass Schwangere ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Der Arzt möchte damit die Gesundheit von Mutter und Kind schützen. Dies kann bedeuten, dass die Frau teilweise oder gänzlich dem Job nicht mehr nachkommen kann. Doch was bedeutet das für das Gehalt der Frau?
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Normalerweise beginnt das Beschäftigungsverbot für Schwangere sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, kann dies allerdings schon bei Bekanntwerden der Schwangerschaft der Fall sein. Auch in Berufsgruppen, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mitbringen, werden Frauen geschützt. Welche Tätigkeiten Schwangere generell nicht ausüben dürfen, fasst das Portal Arbeitsrechte.de zusammen.
- Schwere körperliche Arbeiten
- Akkord- und Fließbandarbeit
- Umgang mit Gefahr- und Biostoffen
- Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko
- Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko
Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?
Gehalt bei Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.
Bekommen Schwangere ein Beschäftigungsverbot, haben sie weiterhin vollen Lohnanspruch. Dieser ermittelt sich durch das durchschnittliche Arbeitsentgelt der vorangegangenen drei Monate. Die Rechtsanwaltsgesellschaft Hopkins informiert, wie der Lohn genau berechnet wird:
(Bruttolohn im Monat vor der Schwangerschaft + Bruttolohn 2 Monate vor der Schwangerschaft + Bruttolohn 3 Monate vor der Schwangerschaft) : 3 = Gehalt im Beschäftigungsverbot (brutto)
Das Gehalt im Beschäftigungsverbot stellt steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, informiert die Krankenkasse AOK.
Beschäftigungsverbot: Wie sieht es mit Zulagen aus?
In die Berechnung des Durchschnittsverdiensts fließen auch regelmäßig gezahlte Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge für Sonn- und Feiertage ein, informiert das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen. Die Berücksichtigung der Zahlung gelte demnach auch, wenn „zuschlagspflichtige Arbeiten im Berechnungszeitraum regelmäßig oder nur gelegentlich angefallen sind“.