Bankkunden aufgepasst: Echtzeitüberweisungen werden Pflicht – aber es gibt einen Haken

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Von: Nadja Katz

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Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken in der EU Echtzeitüberweisungen anbieten. Gleichzeitig wird ein neuer Sicherheitsmechanismus für Überweisungen eingeführt.

Kassel – Die Ära des Wartens auf Überweisungen geht zu Ende: Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute in der Europäischen Union (EU) verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzubieten. Was in anderen Währungsräumen längst Standard ist, wird nun auch im Euro-Raum flächendeckend Realität. Die EU-Verordnung 2024/886 beendet den bisherigen Flickenteppich, bei dem manche Banken bereits Sofortüberweisungen anboten, andere nicht, und einige dafür Extragebühren verlangten.

Bildschirm mit der Anzeige „Als Echtzeit-Überweisung“ (Symbolbild)
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken in der EU Echtzeitüberweisungen anbieten. © dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Bereits seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken den Empfang von Echtzeitüberweisungen ermöglichen. Ab Oktober kommt nun die Pflicht hinzu, auch den Versand sicherzustellen. Diese Überweisungen müssen innerhalb von maximal zehn Sekunden ausgeführt werden – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Dabei dürfen keine höheren Gebühren als bei herkömmlichen Überweisungen berechnet werden.

Änderungen für Bankkunden im Oktober: Ampelsystem bei EU-Überweisungen

Parallel zur Einführung der Echtzeitüberweisungen führt die EU einen wichtigen Sicherheitsmechanismus ein: die sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) oder Empfängerprüfung. Ab dem 9. Oktober müssen alle Banken bei SEPA-Überweisungen prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen zur angegebenen IBAN übereinstimmt.

Die Prüfung erfolgt automatisch im Hintergrund zwischen den Instituten und dauert nur wenige Sekunden. Das Ergebnis wird dem Kunden über ein Ampelsystem angezeigt: Grün bedeutet vollständige Übereinstimmung, Gelb zeigt kleinere Abweichungen wie Tippfehler an, und Rot signalisiert keine Übereinstimmung. Diese Regelung gilt für alle SEPA-Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – also der EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen.

Bankkunden müssen eigenverantwortlich handeln: Schutz vor Betrug, aber kein Allheilmittel

Die neue Empfängerprüfung soll laut Verbraucherzentrale insbesondere vor dem sogenannten Rechnungsbetrug schützen, bei dem Kriminelle reguläre Rechnungen von Unternehmen abfangen und gezielt die IBAN ändern. Auch betrügerische Geldanlagen mit Krypto-Investments können so eingedämmt werden, da Kriminelle oft fremde oder gehackte Konten nutzen.

Dennoch warnen Experten vor übertriebenen Erwartungen. „Dank der verpflichtenden Empfängerüberprüfung sind Verbraucher zwar etwas besser vor bestimmten Betrugsmaschen geschützt“, erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. „Einen vollen Schutz ermöglicht die Überprüfung jedoch nicht“.

Trotz Sicherheitsprüfung: Neue Risiken bei Echtzeitüberweisungen für Bankkunden

Die Echtzeitüberweisung bringe zudem auch neue Risiken mit sich: „Das Geld wird sofort vom Konto abgebucht und kann dann schwerer wieder zurückgeholt werden“, warnt David Riechmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei klassischen Überweisungen gibt es oft ein Zeitfenster zwischen Auftrag und Ausführung, in dem Korrekturen möglich sind. Dieses fällt bei einer Echtzeitüberweisung weg.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Oktober 2024 verdeutlicht die Eigenverantwortung der Bankkunden: Läuft der Zahlungsvorgang nach außen hin korrekt ab, sind Banken nicht verpflichtet, eine vom Kunden selbst autorisierte Echtzeitüberweisung zu erstatten, selbst wenn diese durch Betrug veranlasst wurde.

Bankkunden aufgepasst: Kontroverse um AGB-Änderungen

Auch ein weiterer Aspekt sorgt für Diskussionen: Viele Sparkassen und Volksbanken verlangen laut Informationen des Handelsblatts von ihren Kunden die explizite Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und drohen sogar mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung bei Verweigerung.

Privatbanken und Verbraucherzentralen sehen diesen Schritt als unnötig an, da es sich um eine gesetzlich verpflichtende Änderung handelt, die keine Kundenzustimmung erfordert. Verbraucher sollten daher genau prüfen, ob mit der expliziten Zustimmung nicht gleichzeitig auch andere Änderungen wie Preiserhöhungen eingeholt werden sollen.

Verbraucherschützer raten zu einem vorsichtigen Umgang mit den neuen Möglichkeiten: Echtzeitüberweisungen sollten nur bei bekannten und vertrauenswürdigen Empfängern genutzt werden. Sinnvoll ist es zudem, einen Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen festzulegen und bei einem Ampel-Status von „Gelb“ oder „Rot“ den Zahlungsempfänger zu kontaktieren. (Quellen: BaFin, Europäisches Verbraucherzentrum, Fachanwalt.de, Handelsblatt) (nana)

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