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EU plant einschneidende Zoll-Reform - Millionen von Verbrauchern betroffen

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Von: Amy Walker

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Die EU arbeitet an einer Zoll-Reform. Die Pläne sehen auch neue Regeln beim Online-Shopping vor - mit weitreichenden Folgen für Verbraucher.

Brüssel – Die EU-Kommission plant die „umfassendste Reform der Zoll-Union seit deren Gründung“, wie sie selbst schreibt. Am 17. Mai 2023 wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Zoll moderner und effizienter machen soll. Der Entwurf liegt IPPEN.MEDIA vor. Unter anderem ist vorgesehen, eine Zolldatenbank zu erstellen, die den Prozess an den EU-Außengrenzen digitalisieren wird. Die Änderungen haben weitreichende Folgen und betreffen auch Bürgerinnen und Bürger. Denn mit der Reform soll die Zollfreigrenze abgeschafft werden.

EU: Waren unter 150 Euro sind bislang zollfrei

Aktuell gibt es für Bestellungen aus dem EU-Ausland eine Freigrenze für Waren unter einem Wert von 150 Euro. Das heißt: Wer beispielsweise aus der Türkei oder China etwas bestellt, das weniger als 150 Euro kostet, muss keine Zollgebühren zahlen. Stattdessen muss nur eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bezahlt werden.

Doch laut EU aber unerwünschte Folgen. Zum einen haben Betrüger die 150-Euro-Grenze ausgenutzt, indem systematisch bestimmte Waren unter 150 Euro ausgeschrieben wurden, obwohl sie mehr wert waren. Damit können Waren, die geprüft werden müssten, ungehindert in die EU gelangen, so die Brüsseler Behörden. Zudem hat sich die Praxis etabliert, Bestellungen über 150 Euro in mehrere Pakete aufzuteilen, um unter dem Grenzwert zu bleiben. Damit werden Ressourcen verschwendet, argumentiert Brüssel.

Drogenschmuggel
Eine Zollbeamtin im Hafen von Rotterdam. © Kristof Van Accom/BELGA/dpa

Zum anderen ist ein Wettbewerbsnachteil entstanden. Weil vor allem aus dem asiatischen Raum häufig Waren in die EU geliefert werden, die extrem billig hergestellt wurden, würden EU-Firmen benachteiligt. Wer beispielsweise Kleidung aus China bestellt, kommt oft billiger weg als bei Angeboten europäischer Anbieter – zum Nachteil hiesiger Unternehmen. Mit dem Wegfall der Freigrenze setzt die EU also darauf, dass viele EU-Bürgerinnen und Bürger wieder innerhalb der Union einkaufen.

Zollsätze variieren stark nach Warengruppen

Mit der Reform soll die 150-Euro-Freigrenze wegfallen. Die Regelung soll laut Entwurf ab 2028 greifen. Für alle, die regelmäßig aus dem EU-Ausland Waren bestellen, wird es damit künftig also teurer. Dabei gibt es keine einheitlichen Gebühren für alle Warengruppen, sodass man nicht pauschal sagen kann, wie viel teurer es wird. Hier aber einige Beispiele:

Hinzu kommt immer die Einfuhrsteuer in Höhe von 19 Prozent, Lieferkosten werden dann noch von den Paketdienstleistern festgelegt. Die Zollsätze variieren je nach Herkunftsland.

Wer also zum Beispiel aus den USA Kleidung bestellt, könnte folgendes Szenario erleben:

Kleidung im Wert von 120 Euro
Zoll 2023frei
Zoll ab 202810 Prozent
Einfuhrsteuer19 Prozent
Versandkosten (Anbieter variieren)ca. 40 Euro
Gesamtkosten 2023182,80 Euro
Gesamtkosten ab 2028194,80 Euro

Die EU geht davon aus, dass durch den Wegfall der Freigrenze jährliche Einnahmen von einer Milliarde Euro zusätzlich in den EU-Haushalt fließen werden. Der Online-Handel für Verbraucher und Verbraucherinnen werde damit laut Brüssel nicht signifikant teurer.

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