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Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Wie viel Geld es geben soll

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Von: Mark Stoffers

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Kindergeld
Mehr Geld für die Familienkasse: Ab 2023 steigen die Beträge bei Kindergeld und Kinderzuschlag. © Christin Klose/dpa-tmn

Die Kindergrundsicherung: Die Reform, die die Anträge für Eltern vereinfachen und Leistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag bündeln soll, kommt wohl 2025.

München/Berlin – Die Bundesregierung sagt der Kinderarmut in Deutschland den Kampf an. Dabei soll die neue Kindergrundsicherung eine wichtige Rolle spielen. Geplant ist, dass sie 2025 mit der neuen Reform das jetzige System ums Kindergeld ablöst. Besonders einkommensschwache Familien sollen so Entlastung erhalten, die Chancen der Kinder im späteren Leben erhöht werden. So will es die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).

„Wir wollen Familien stärken und mehr Kinder aus der Armut holen. Dafür führen wir eine Kindergrundsicherung ein“, so wurde die Kindergrundsicherung von der Ampel im Koalitionsvertrag festgehalten. Das berichtet Merkur.de. Die geplante Reform soll bisherige Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des „Bildungs- und Teilhabepakets“ und mehr bündeln - und auch ihre Zugänglichkeit vereinfachen.

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Wie viel Geld es ab 2025 geben soll

Das ist bisher nicht der Fall. Schließlich müssen Eltern die unterstützenden Maßnahmen wie Kindergeld mühsam bei verschiedenen Behörden beantragen. Weshalb sehr viele Familien ihre Ansprüche gegenüber dem Staat nicht geltend machen. Die Kindergrundsicherung räumt damit auf. Alles soll einheitlicher, einfacher und gezielter werden. Aber was beinhaltet die Kindergrundsicherung eigentlich?

Statt des Kindergeldes und den restlichen Unterstützungen setzt sich die Kindergrundsicherung aus zwei Teilen nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen:

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Unterstützung besteht aus Grundbetrag und Zusatzbetrag

Der Grundbetrag für die Kindergrundsicherung soll laut Planung zumindest dem derzeitigen Kindergeld entsprechen. Aktuell sind das nach einer überraschenden Erhöhung zum Jahresbeginn 2023 - beim Kindergeld 250 Euro im Monat für jedes Kind. Alle zwei Jahre soll die Höhe des Betrags überprüft und unter Umständen angepasst werden. Klar ist: Der Grundbetrag der Kindergrundsicherung ist fix. Er kann nicht mit Sozialleistungen wie etwa dem Bürgergeld der Eltern verrechnet werden.

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Grundbetrag ist ab 2025 garantiert, Zusatzbetrag nicht

Anders verhält es sich allerdings mit der zweiten Komponente der Kindergrundsicherung: dem Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag soll neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro) beinhalten.

Im Gegensatz zum garantierten Grundbetrag, hängt der Zusatzbetrag aber vom Einkommen der Eltern ab. Dabei gilt die Formel, je höher das Einkommen, desto weniger Geld gibt es für die Familie. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen gehen die Eltern sogar leer aus. Diese Grenze steht jedoch noch nicht fest.

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Wer das Geld erhält

Die Kindergrundsicherung soll wie das Kindergeld alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren unterstützen. Wer eine Ausbildung macht, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Wer studiert, wird noch zwei Jahre länger unterstützt. Volljährige Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, sollen den Betrag direkt erhalten.

Kindergrundsicherung beantragen: Antrag soll 2025 für Familien einfacher werden

Ein Kerngedanke der Reform für die Kindergrundsicherung ist die Vereinfachung des Systems. Eltern sollen sich wie beim Kindergeld die Hilfe nicht mehr holen müssen, vielmehr habe der Staat nach Ansicht von Familienministerin Paus eine „Bringschuld“.

Ganz ohne Antrag geht es jedoch auch bei der Kindergrundsicherung nicht. Die Leistungen Kindergrundsicherung zu beantragen, soll mit der Gestaltung eines neuen Online-Portals zumindest einfacher werden. Hinzu kommt eine weitere Verringerung des behördlichen Aufwands, indem Eltern zukünftig etwa keine Einkommensnachweise mehr erbringen müssen. Die neue Kindergrundsicherungsstelle soll entsprechende Informationen direkt vom Finanzamt beziehen.

Kindergrundsicherung beantragen: Müssen Eltern schon jetzt tätig werden?

Müssen Eltern schon jetzt tätig werden und bereits etwas tun oder beantrage, bevor die Kindergrundsicherung 2025 kommt? Nein. Eltern können noch keine Gelder für die Kindergrundsicherung beantragen, denn diese ist bislang noch ein politisches Vorhaben. Der Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause stehen. Ziel ist, dass die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft tritt.

Aktuell ist jedoch ein Streit über mögliche Mehrkosten der Reform entbrannt. Besonders Finanzminister Christian Lindner (FDP) kritisierte die Kindergrundsicherung. „Nicht alles, was wünschenswert ist, geht sofort“, sagte er dem Nachrichtenportal t-online.de zu Forderungen der Grünen nach einer zügigen Einführung der Kindergrundsicherung.

Kosten und Finanzierung der Kindergrundsicherung: Lindner kritisiert Konzept

Für die Einführung einer Kindergrundsicherung rechnet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit jährlichen Mehrausgaben von 12,5 Milliarden Euro. Das zeigt ein Thesenpapier des Bundesvorstandes, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

„Eine Kindergrundsicherung, die Kinderarmut bekämpft, wird Geld kosten“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Die Mehrkosten von 12,5 Milliarden Euro seien deshalb „gut investiertes Geld“. Zur Finanzierung müssten große Vermögen und Einkommen stärker herangezogen werden, meint Piel.

Derweil winkt der Bundesfinanzminister bei einer schnellen Einführung. „Konkret bei der Kindergrundsicherung gibt es noch gar kein Konzept“, so Lindner. Gut möglich also, dass sich die im Januar 2023 vorgestellten Eckpunkte noch einmal verschieben. (mst)

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