Schneller einen Arzttermin bekommen: Wann sich das Selbstzahlen als Kassenpatient lohnt

Für Kassenpatienten ist es nicht leicht, schnell an einen Termin beim Facharzt zu kommen. Als Selbstzahler ändert sich das hingegen – doch das lohnt sich nicht immer. Ein Überblick.
München – Wer als Kassenpatient einen Termin beim Facharzt möchte, der braucht Geduld. Anders ist das bei Privatpatienten: Sie kommen beim Arzt meist sehr schnell an die Reihe. Aber auch für Gesetzliche Krankenversicherte gibt es einen Weg: als Selbstzahler.
Selbstzahlern stehen auch die Sprechstunden für Privatversicherte zur Verfügung – sie erhalten damit genauso schnell einen Termin. Allerdings müssen sie dann die Kosten dafür selbst bezahlen, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese nicht. Ein Überblick:
Warum gibt es mehr Arzttermine für Privatpatienten?
Das liegt an mehreren Faktoren: Zum einen gibt es viel mehr Kassenpatienten als Privatpatienten, zum anderen können die Ärzte bei privat Versicherten eine viel höhere Rechnung ausstellen als bei den gesetzlich Versicherten. Dazu kommt dann noch die Tatsache, dass die gesetzlichen Kassen das Budget für bestimmte Leistungen einer Arztpraxis im Quartal begrenzt haben. Das heißt, dass der Arzt für alle Behandlungen, die über das Budget hinausgehen, weniger Geld erhält. Bei den privat Versicherten gibt es das nicht.
Wie viel kostet ein Arzttermin als Selbstzahler?
Doch der schnellere Termin beim Arzt kann für Selbstzahler sehr teuer werden. Schon eine einfache Sprechstunde kostet etwa um die 50 Euro – je nachdem, was noch anfällt, kommen noch weitere Kosten hinzu, bis mehrere hundert Euro zusammenkommen können.
Dabei ist in der Gebührenordnung für Ärzte festgelegt, was genau abgerechnet werden darf. Diese ist beispielsweise beim Verband der Privaten Krankenversicherungen einsehbar und gilt auch für Selbstzahler. Diese Grundgebühr darf und wird allerdings standardmäßig von den Ärzten noch mit einem Faktor multipliziert. Bei den Privatversicherten ist es meist das 2,3-Fache, bei Selbstzahlern gibt es keine Vorgaben.
Deshalb ist es für Selbstzahler wichtig, vorher den Faktor oder die Gesamtkosten beim jeweiligen Arzt für die angestrebte Behandlung in Erfahrung zu bringen. Denn es kann um mehrere hundert Euro gehen: Beispielsweise kostet laut Berechnung der FAZ ein EKG, mit dem weit verbreiteten Faktor 2,3 berechnet, für Selbstzahler rund 244 Euro. Setzt der Arzt einen höheren Faktor an, wird es entsprechend teurer.
Was muss bei der Arztrechnung beachtet werden?
Immerhin müssen Ärzte vor der Behandlung ihren Patienten schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Geschieht dies nicht, kann die Bezahlung verweigert werden, so die Verbraucherzentrale. Veranschlagte Kosten dürfen nicht unbegründet höher ausfallen.
Wenn während der Behandlung allerdings nicht absehbare Umstände wie etwa eine Komplikation eintreten, dann darf die Abschlussrechnung auch höher ausfallen. Trotzdem sollten Patienten und Patientinnen der Verbraucherzentrale zufolge eine höhere Rechnung nur akzeptieren, wenn der Kostenunterschied bis zu 20 Prozent beträgt und besondere Schwierigkeiten oder ein erhöhter Zeitaufwand im Vorfeld nicht erkennbar waren.
Selbstzahler: Alternativen für Kassenpatienten
Die Verbraucherzentrale rät aber Kassenpatienten grundsätzlich davon ab, als Selbstzahler eine Behandlung in Anspruch zu nehmen: „Wir empfehlen, erst mal alle anderen Wege auszuschöpfen, wenn man dringend einen Termin braucht. Lassen Sie sich vom Hausarzt oder der Hausärztin weitervermitteln oder nutzen Sie die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“, sagt Christiane Grote von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber dem Deutschlandfunk. Man kann zur Terminfindung beispielsweise die Website des Patientenservice besuchen oder einfach unter der Nummer 116117 anrufen.