Rentensplitting: Wie man von den Ansprüchen des Partners profitieren kann
Für manche Ehepartner kann das Aufteilen der Rentenansprüche von Vorteil sein. Wann sich Rentensplitting lohnt, der Überblick.
Hamburg – Die Höhe der gesetzlichen Rente ist sehr individuell. Sie hängt maßgeblich davon ab, wie viel man im Arbeitsleben verdient hat und vor allem auch davon, wie lange man gearbeitet hat. Hierbei ergibt sich besonders bei Eheleuten oft ein Problem. Denn die Rentenansprüche können bei den Partnern sehr unterschiedlich ausfallen. Schließlich ist es häufig der Fall, dass sich ein Elternteil vermehrt Kindern, Haushalt und Erziehung widmet, während der andere weiterhin Karriere macht.
Rentensplitting: So funktioniert es
Seit 2002 gibt es daher auch das Rentensplitting. Dabei können Ehepartner ihre Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe zu gleichen Teilen aufteilen, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Somit gibt der Partner mit den höheren Rentenansprüchen einen Teil an den Partner mit niedrigeren Ansprüchen ab, sodass diese am Ende gleich hoch sind.
Für das Rentensplitting gelten folgende Voraussetzungen:
- Hochzeit vor 2002 und beide Partner sind nach dem 1. Januar 1962 geboren oder
- Hochzeit nach dem 31. Dezember 2001
- Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehungszeiten, Ausbildung)
- Erwerbsleben muss abgeschlossen sein (Regelaltersgrenze erreicht + ein Partner muss erstmals Anspruch auf volle Altersrente haben)
- Gemeinsame Erklärung bei der DRV
Rentensplitting oder Witwenrente: Hinterbliebene müssen sich entscheiden
In manchen Fällen kann ein Rentensplitting auch nach dem Tod des Partners von Vorteil sein. Der hinterbliebene Partner muss dann zwischen der Witwenrente und dem Rentensplitting wählen. Wichtig: Man kann sich auch für ein Rentensplitting entscheiden, wenn man bereits Witwenrente erhält. Aber: Die Entscheidung ist verbindlich. Wurde sich zum Beispiel noch vor dem Tod eines Partners für ein Rentensplitting entschieden, kann der Hinterbliebene dann keine Witwenrente mehr erhalten.
Rentensplitting: Wann es sich besonders lohnt
Ein Rentensplitting lohnt sich laut DRV also besonders, wenn:
- ein Partner bereits eine eigene Rente bezieht und das Einkommen so hoch ist, dass eine Witwenrente nicht ausgezahlt werden würde
- ein Partner durch das Rentensplitting einen Rentenanspruch erwerben kann
- ein Partner wieder heiratet, da in diesem Fall die Rentenansprüche aus dem Rentensplitting bestehen bleiben