Mythen, Falschaussagen und Legenden: Das sind die acht größten Renten-Irrtümer, die sich hartnäckig halten
Zum Thema Rente gibt es immer wieder Falschaussagen und Irrtümer, die sich festgesetzt haben. Wir klären auf über die hartnäckigsten Mythen.
Berlin – Es kursieren viele Falschinformationen und Mythen zum Thema Rente. Das liegt wohl auch daran, dass das Rentensystem in Deutschland kompliziert ist und immer nach einer einfachen Antwort auf komplexe Fragen gesucht wird. Eine Übersicht über die häufigsten Irrtümer zur Rente.
1. „Die Rente kommt automatisch“
Nein. Wer seine Rente bekommen möchte, muss sich bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Den Rentenantrag sollte man schriftlich mindestens drei Monate vor dem Austritt aus dem Berufsleben beantragen.
2. „Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, darf ich mit 63 abschlagsfrei in Rente“
Nein, auch das stimmt so nicht. Besonders langjährig Versicherte dürfen aber früher in Rente gehen. Wer 45 Jahre lang Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf, je nach Geburtsjahr, zwischen 63 und 65 in Rente gehen. Konkret heißt das übrigens, dass man im Alter zwischen 18 und 20 angefangen haben muss, in die Rentenkasse einzuzahlen, um später die vollen 45 Beitragsjahre zu erreichen.
3. „Alle müssen bis 67 arbeiten“
Nein, das stimmt so (noch) nicht. Aktuell befinden wir uns im Übergang dahin. Alle, die nach 1964 geboren wurden, können erst mit 67 in die abschlagsfreie Rente. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel, wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat oder wenn man besonders lange versichert war. Wer vor 1964 geboren wurde, geht früher in Rente. Das Eintrittsalter wird schrittweise von 65 auf 67 erhöht.

4. „Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben“
Jein. Wer vor 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent versteuern. Seitdem ist dieser Anteil stetig gestiegen: Seit 2019 müssen Rentner 78 Prozent versteuern, wer 2022 in Rente ging, zahlt auf 82 Prozent der Rente Steuern. Bis 2040 soll die Versteuerung stetig auf 100 Prozent ansteigen. Die Versteuerung der Rente ist aber umstritten, daran könnte sich also auch noch was ändern. Keine Steuern müssen Rentner zahlen, die weniger als 9744 Euro im Jahr beziehen.
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Sie kann sich aber lohnen, wenn man Steuern auf Kapitaleinnahmen zahlt. Die Steuererklärung ist verpflichtend für alle, die Riester-Renten, Pensionen, Rürup-Renten oder andere Einkünfte haben.
5. „Väter und Mütter, die für die Kindererziehung zu Hause bleiben, erhalten dafür keine Rente“
Das ist nicht richtig. Für die Kindererziehungszeiten gibt es eine Gutschrift, die sich positiv auf die Rente auswirkt. Das gilt für alle Eltern, deren Kind bzw. Kinder ab 1992 geboren sind. Für die Zeit, die Elternteile nicht arbeiten, um auf die Kinder aufzupassen, gibt es eine Gutschrift auf ihre Rentenbeiträge. Die ist ungefähr so hoch, wie wenn man als Durchschnittsverdiener eingezahlt hätte. Wer in Teilzeit arbeitet, um Kinder zu erziehen, erhält ebenfalls eine Rentengutschrift. Je mehr Kinder, desto höher fällt die umgangssprachlich genannte „Mütterrente“ aus. Drei ab 1992 geborene Kinder bringen im Osten 257 Euro und im Westen 273 Euro Rente.
6. „Die gesetzliche Rente sinkt immer weiter“
Nein. Dafür gibt es eine gesetzliche Regelung, die das verhindern soll. Aktuell garantiert die Regierung, dass das Rentenniveau bis bei mindestens 48 Prozent liegt. Heißt: Im Schnitt bekommen alle Rentner mindestens 48 Prozent ihres Nettolohns, das sie vor Eintritt der Rente erhielten. Die Rente wird aber auch regelmäßig angepasst, sodass sie immer wieder steigt. Im Juli 2023 steigt die Rente auch wieder an, um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten.
7. „Man muss 15 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen, bevor man eine Rente bekommt“
Nein, so schlimm ist es nicht. Um eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung zu bekommen, müssen Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre einzahlen. Es werden auch Kindererziehungszeiten angerechnet, Mütter und Väter gehen also nicht leer aus.
8. „Die Abschläge auf die Frührente enden mit dem regulären Renteneintrittsalter“
Nein. Wer vorzeitig in Rente geht, bekommt pro Monat, der zu früh ist, 0,3 Prozent weniger Rente – auch über das Renteneintrittsalter hinaus. Heißt also: Wer statt mit 66 entscheidet, mit 64 in Rente zu gehen (24 Monate zu früh), wird mit Abschlägen in Höhe von 7,2 Prozent rechnen müssen. Daher sollte man sich vorher genau überlegen, ob die Frührente wirklich der richtige Schritt ist.