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Rente: Wie viel Prozent müssen Ruheständler versteuern?

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Von: Amy Walker

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Die Doppelbesteuerung der Rente wird abgeschafft. Dadurch steigt aber je nach Renteneintrittsjahr der Anteil der Rente, auf die Steuern gezahlt werden muss. Der Überblick.

Berlin –Schritt für Schritt wird die Doppelbesteuerung der Rente in Deutschland abgeschafft. Umgesetzt wird das, indem seit diesem Jahr die Rentenbeiträge für Arbeitnehmer komplett von der Steuer abgesetzt werden können. Im Gegenzug wird jetzt die eigentliche Rentenauszahlung besteuert - im wachsenden Umfang. Auf die Beiträge zahlt man damit also keine Steuern mehr, dafür auf die Rente.

Um Rentner und Rentnerinnen nicht unnötig zu belasten, wird die Besteuerungsgrenze langsam bis 2040 angehoben. Wer 2040 in Rente geht, muss 100 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Wer davor in den Ruhestand geht, zahlt einen geringeren Anteil. Diese Tabelle zeigt, wie viel:

RenteneintrittBesteuerung
bis 200550 Prozent
200652 Prozent
200754 Prozent
200856 Prozent
200958 Prozent
201060 Prozent
201162 Prozent
201264 Prozent
201366 Prozent
201468 Prozent
201570 Prozent
201672 Prozent
201774 Prozent
201876 Prozent
201978 Prozent
202080 Prozent
202181 Prozent
202282 Prozent
202383 Prozent
202484 Prozent
202585 Prozent
202686 Prozent
202787 Prozent
202888 Prozent
202989 Prozent
203090 Prozent
203191 Prozent
203292 Prozent
203393 Prozent
203494 Prozent
203595 Prozent
203696 Prozent
203797 Prozent
203898 Prozent
203999 Prozent
2040100 Prozent

Es gibt auch Diskussionen um eine Streckung der Besteuerung auf 2060. Gesetzlich ist dazu aber nichts beschlossen. Denkbar wäre, dass irgendwann nur noch in 0,5-Prozent-Schritten angehoben wird, um bis 2060 zu strecken.

Ein älterer Mann füllt Dokumente aus.
Wie viel von der Rente versteuert werden muss, hängt unter anderem vom Jahr des Renteneintritts ab. © IMAGO/Ekaterina Yakunina

Nachweispflicht zur Doppelbesteuerung liegt bei Renten-Beziehenden

Obwohl die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen hat, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es wahrscheinlich, dass in vielen Fällen dennoch eine Doppelbesteuerung bei der Rente droht. Man kann sich jedoch dagegen wehren, sobald man in Rente geht.

Die grundsätzliche Beweislast bleibt aber bei den Steuerpflichtigen, denn sie müssen später nachweisen, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt. Dazu ist nicht nur eine umfangreiche Berechnung erforderlich, sondern auch der Nachweis, welche Beiträge geleistet wurden – und wie sie steuerlich berücksichtigt wurden.

Wichtig: Alle Steuerbescheide unbedingt aufbewahren

Steuerpflichtige müssen also sämtliche Steuerbescheide vorlegen. Das Finanzamt, das ab 2023 auch eine Steuererklärung von Rentnern und Rentnerinnen erwartet, bewahrt diese Bescheide nicht auf und ist bisher auch nicht dazu verpflichtet. Daher ist es dringend ratsam, alle Steuerbescheide über sämtliche Jahre sorgfältig aufzubewahren.

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