Rente: Wie viel Prozent müssen Ruheständler versteuern?
Die Doppelbesteuerung der Rente wird abgeschafft. Dadurch steigt aber je nach Renteneintrittsjahr der Anteil der Rente, auf die Steuern gezahlt werden muss. Der Überblick.
Berlin –Schritt für Schritt wird die Doppelbesteuerung der Rente in Deutschland abgeschafft. Umgesetzt wird das, indem seit diesem Jahr die Rentenbeiträge für Arbeitnehmer komplett von der Steuer abgesetzt werden können. Im Gegenzug wird jetzt die eigentliche Rentenauszahlung besteuert - im wachsenden Umfang. Auf die Beiträge zahlt man damit also keine Steuern mehr, dafür auf die Rente.
Um Rentner und Rentnerinnen nicht unnötig zu belasten, wird die Besteuerungsgrenze langsam bis 2040 angehoben. Wer 2040 in Rente geht, muss 100 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Wer davor in den Ruhestand geht, zahlt einen geringeren Anteil. Diese Tabelle zeigt, wie viel:
Renteneintritt | Besteuerung |
---|---|
bis 2005 | 50 Prozent |
2006 | 52 Prozent |
2007 | 54 Prozent |
2008 | 56 Prozent |
2009 | 58 Prozent |
2010 | 60 Prozent |
2011 | 62 Prozent |
2012 | 64 Prozent |
2013 | 66 Prozent |
2014 | 68 Prozent |
2015 | 70 Prozent |
2016 | 72 Prozent |
2017 | 74 Prozent |
2018 | 76 Prozent |
2019 | 78 Prozent |
2020 | 80 Prozent |
2021 | 81 Prozent |
2022 | 82 Prozent |
2023 | 83 Prozent |
2024 | 84 Prozent |
2025 | 85 Prozent |
2026 | 86 Prozent |
2027 | 87 Prozent |
2028 | 88 Prozent |
2029 | 89 Prozent |
2030 | 90 Prozent |
2031 | 91 Prozent |
2032 | 92 Prozent |
2033 | 93 Prozent |
2034 | 94 Prozent |
2035 | 95 Prozent |
2036 | 96 Prozent |
2037 | 97 Prozent |
2038 | 98 Prozent |
2039 | 99 Prozent |
2040 | 100 Prozent |
Es gibt auch Diskussionen um eine Streckung der Besteuerung auf 2060. Gesetzlich ist dazu aber nichts beschlossen. Denkbar wäre, dass irgendwann nur noch in 0,5-Prozent-Schritten angehoben wird, um bis 2060 zu strecken.

Nachweispflicht zur Doppelbesteuerung liegt bei Renten-Beziehenden
Obwohl die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen hat, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist es wahrscheinlich, dass in vielen Fällen dennoch eine Doppelbesteuerung bei der Rente droht. Man kann sich jedoch dagegen wehren, sobald man in Rente geht.
Die grundsätzliche Beweislast bleibt aber bei den Steuerpflichtigen, denn sie müssen später nachweisen, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt. Dazu ist nicht nur eine umfangreiche Berechnung erforderlich, sondern auch der Nachweis, welche Beiträge geleistet wurden – und wie sie steuerlich berücksichtigt wurden.
Wichtig: Alle Steuerbescheide unbedingt aufbewahren
Steuerpflichtige müssen also sämtliche Steuerbescheide vorlegen. Das Finanzamt, das ab 2023 auch eine Steuererklärung von Rentnern und Rentnerinnen erwartet, bewahrt diese Bescheide nicht auf und ist bisher auch nicht dazu verpflichtet. Daher ist es dringend ratsam, alle Steuerbescheide über sämtliche Jahre sorgfältig aufzubewahren.