Welche Rentenarten gibt es? Wie wird die Rente berechnet? Was gibt es für Möglichkeiten, wenn die Rente nicht zum Leben reicht? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Unter dem Begriff Rente verstehen zahlreiche Menschen das Ende ihres Arbeitslebens, neugewonnene Freizeit und Geld vom Staat. Im Idealfall haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses im Laufe ihres Arbeitslebens angespart, um sich damit einen schönen Lebensabend ermöglichen zu können: so die Theorie. Oftmals ist die Praxis deutlich komplexer. Viele Menschen erhalten beispielsweise nicht so viel Rente, wie sie erwarten.
Versicherte sammeln Entgeltpunkte für ihre Rente
Wie hoch die Rente ausfällt, ist an den Verdienst geknüpft. Im Laufe des Arbeitslebens sammelt jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer sogenannte Entgeltpunkte. Diese dienen zur Berechnung der Rente. Für einen durchschnittlichen Jahresverdienst (2019: 38.901 Euro in Westdeutschland, 35.887 Euro in Ostdeutschland) erhält der beziehungsweise die Versicherte einen Entgeltpunkt. Für einen höheren Verdienst bekommt der Versicherte mehr, für einen geringeren Verdienst weniger Entgeltpunkte gutgeschrieben. Auch Kindererziehungszeiten oder Zeiten, in welchen Angehörige gepflegt wurden, werden mit eingerechnet.
Rentenbeitrag wird bei Arbeitnehmern vom Bruttolohn abgezogen
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer zahlt in Deutschland in die Rentenkasse ein. Automatisch wird der Rentenbeitrag vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt im Jahr 2023 bei 18,6 Prozent – die Hälfte davon (9,3 Prozent) zahlt der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin selbst, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Allerdings muss der Rentenbeitrag nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt werden: Auf Gehälter, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen (Westdeutschland: monatlich 6900 Euro, Ostdeutschland: monatlich 6450 Euro), müssen keine Rentenbeiträge bezahlt werden – und auch die Rentenansprüche sind nach oben hin gedeckelt.
Freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung
Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, können freiwillige Beiträge einzahlen. Dies ist insbesondere empfehlenswert, falls man bereits für einige Zeit pflichtversichert war, jedoch die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreicht wurde: Auf diese Weise können fehlende Jahre ausgefüllt und die gesetzliche Rente gesichert werden.
Renteninformation kommt per Post
Alle Rentenversicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten ein Mal im Jahr automatisch Post von der Deutschen Rentenversicherung. Im Umschlag steckt die „Renteninformation“. Der Brief soll den Versicherten einen „Überblick über die erworbenen Anwartschaften“ und die Höhe der zu erwartenden Rente geben. In der Renteninformation aufgelistet ist unter anderem die Höhe der bislang gezahlten Beiträge. „Die Renteninformation bietet den Versicherten eine wichtige Grundlage zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge“, teilt die Deutschen Rentenversicherung diesbezüglich mit.
Rentenformel: Wie die Rente berechnet wird
Um die eigene Rente zu berechnen, werden verschiedene Werte benötigt, welche in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung aufgelistet werden. Die monatliche Rente wird mit folgender Rentenformel berechnet:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Gesetzliche Rente ist steuerpflichtig
Die gesetzliche Rente ist nicht steuerfrei. Stattdessen unterliegt diese teilweise der Steuerpflicht. Es gibt einen Rentenfreibetrag, der abhängig ist vom Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, für den sind 50 Prozent der Rente steuerfrei.
Wer dagegen 2019 erstmals Rente bezogen hat, der zahlt nur noch auf 22 Prozent der Rente keine Steuern. Der Rentenfreibetrag wird vom Finanzamt nach dem Ende des zweiten Renten-Jahres fest. Alle Rentensteigerungen, die danach stattfinden, sind steuerpflichtig. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente gehen wird, sollte damit rechnen, dass seine Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig sein wird. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass auf die komplette Rente Steuern gezahlt werden müssen – es gibt auch für Rentner und Rentnerinenn den Grundfreibetrag und Ausgaben, welche die Steuerlast drücken.
Kindererziehungszeiten werden auf die Rente angerechnet
Zeiten, in denen ein Kind erzogen wurde, werden von der Rentenversicherung angerechnet. Bei Kindern, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, werden zwei Jahre als Erziehungszeit angerechnet. Bei Kindern, welche nach dem Jahr 1992 zur Welt gekommen sind, werden die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet. Der Begriff „Mütterrente“ steht für die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden – bis Juni 2014 wurde für sie nur ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Generell gilt: Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge für die Rente. Sie wirken sich direkt auf die Höhe der Rente aus. Für ein Jahr Kindererziehung bekommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung fast einen Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Pflege von Angehörigen kann sich auf Rente auswirken
Die Pflegeversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen für pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung. Dabei muss eine Person mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden – und zwar mindestens zehn Stunden wöchentlich. Zusätzlich darf man nebenbei nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Wie hoch die Beiträge sind, welche die Pflegeversicherung in die Rentenversicherung einzahlt, hängt unter anderem vom Pflegegrad und vom zeitlichen Einsatz ab.
Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise an – und ist vom Geburtsjahrgang des beziehungsweise der Versicherten abhängig. Wer im Jahr 1953 geboren wurde, kann regulär mit 65 Jahren und sieben Monaten in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahr 1964 lautet das reguläre Renteneintrittsalter 67 Jahre.
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter | Renteneintritt ab |
---|---|---|
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 2020 |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 2021 |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 2022 |
1958 | 66 Jahre | 2024 |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 2025 |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026 |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027 |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028 |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029 |
ab 1964 | 67 Jahre | 2031 |
Rente mit 63: Wer früher in Rente gehen kann
Nicht jeder kann oder will bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Dafür gibt es Wege, früher in Rente zu gehen:
- Altersrente für langjährige Versicherte: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können früher in Rente gehen. Die Geburtsjahrgänge bis 1963 können ohne Abschläge in Rente gehen – das Rentenalter wird dabei schrittweise angehoben. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 müssen Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen, wenn sie früher in Rente gehen möchten. Dabei gilt: pro vorgezogenem Rentenmonat werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Zudem muss beachtet werden, dass durch den früheren Renteneintritt weniger Entgeltpunkte gesammelt werden – die gesetzliche Rente also auch dadurch geringer ausfällt.
- Altersrente für besonders langjährige Versicherte: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung „grundsätzlich früher in Rente gehen“. Wenn von der „Rente mit 63“ die Rede ist, ist dieses Modell gemeint. Alle vor 1953 Geborenen konnten seit dem 1. Juli 2014 ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Mittlerweile wird das Rentenalter schrittweise angehoben und das Renteneintrittsalter verschiebt sich mit dem Geburtsjahr. Mit Geburtsjahrgang 1964 oder jünger kann man mit 65 Jahren in Rente gehen - wenn man die 45 Jahre in der Rentenversicherung erreicht hat.
Die Rente kommt nicht automatisch: Sie muss rechtzeitig beantragt werden
Die Rente kommt in Deutschland nicht automatisch, sobald das Renteneintrittsalter erreicht wird. Sie muss beantragen werden – und zwar rechtzeitig. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt daher, den Antrag auf Altersrente rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Generell gilt: Nach Ablauf des Monats, in dem alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt drei Monate Zeit für den Rentenantrag. Geht der Antrag erst später bei der zuständigen Stelle ein, bekommt man die Rente frühestens ab dem Antragsmonat.
Rentenstart: Den Rentenbescheid genau prüfen
Wird das Renteneintrittsalter erreicht und die Rente beantragt, wird der Rentenbescheid verschickt. In diesem wird verbindlich festgelegt, ob die beantragte Rente auch zugestanden wird. Der Rentenbescheid enthält alle relevanten Informationen: Welche Zeiten werden für die Berechnung der Rente berücksichtigt? Wie ist der Rentner künftig versichert? Es gilt: Der Rentenbescheid sollte auf mögliche Fehler geprüft werden.
Neben der Rente Geld dazuverdienen
Wer sich neben der Rente etwas dazuverdienen möchte oder muss, sollte sich vorher darüber informieren. Bezieht man eine vorgezogene Altersrente, beispielsweise die Rente für besonders langjährige Versicherte, kann sich ein Hinzuverdienst laut Informationen der Deutschen Rentenversicherung auf die Höhe der Rente auswirken. Dabei gilt die Faustregel: „Melden Sie jede Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit an Ihren Rentenversicherungsträger“. Dort wird ermittelt, ob und wie sich die Beschäftigung auf die Rente auswirkt. (tu)
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