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Rente: So viel Geld gibt es mindestens

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Von: Lisa Mayerhofer

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Ein älteres Paar spaziert durch eine Fußgängerzone.
Eine allgemeine Mindestrente gibt es bei der gesetzlichen Rente in Deutschland nicht. (Symbolbild) © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Eine allgemeine Mindestrente gibt es bei der gesetzlichen Rente in Deutschland nicht. Wer aber im Alter finanziell in der Klemme steckt, kann zusätzlich Geld erhalten.

München – Inflation und steigende Lebenshaltungskosten setzen immer mehr Menschen in Deutschland unter Druck – vor allem Rentner und Rentnerinnen. Manche müssen sogar nur mit wenigen hundert Euro Rente im Monat zurechtkommen. Dabei stellt sich die Frage: Wie viel Geld gibt es für Rentner und Rentnerinnen mindestens?

In Deutschland gibt es keine Mindestrente

Vorab: Eine allgemeine Mindestrente gibt es bei der gesetzlichen Rente in Deutschland nicht, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit: „Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben.“ Das heißt: Wer – beispielsweise als Angestellter über das Gehalt – mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält im Alter daraus Rentenzahlungen. Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich danach, wie lange und wie viel man eingezahlt hat – also danach, ob man über einen langen Zeitraum gut verdient hat oder nicht. Anrechnen lassen sich aber unter anderem auch Kindererziehungszeiten.

Jedoch haben Menschen, die nur wenig Rente bekommen, unter Umständen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Grundsicherung im Alter können alle beantragen, die die Altersgrenze für die Rente überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Die Grundrente ist wiederum gedacht für die Menschen, die lange gearbeitet, bzw. sich um die Kindererziehung gekümmert haben, aber wenig verdient haben. Ein Überblick:

Grundrente: Durchschnittlich 86 Euro im Monat

Die Grundrente gibt es seit dem 1. Januar 2021 und wird als Zuschlag zu den erarbeiteten Rentenansprüchen ausgezahlt. Voraussetzung für die volle Grundrente ist der Nachweis von mindestens 35 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten. Wenn jemand mindestens 33, aber nicht 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vorweisen kann, wird eine geringere Aufstockung gewährt. Diese wird mit jedem weiteren Monat erhöht, bis mit 35 Jahren die volle Grundrente erreicht ist.

Zu den Grundrentenzeiten gehören:

Rentnerinnen und Rentner sollten allerdings keine zu hohen Erwartungen haben, wenn es um die Grundrente geht. Laut Arbeitsministerium liegt der durchschnittliche Zuschlag im Jahr 2023 bei rund 86 Euro pro Monat. Im besten Fall sind jedoch knapp 420 Euro möglich.

Es ist jedoch nicht notwendig, die Grundrente zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht, und die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.

Wenn die Rente nicht reicht: Grundsicherung im Alter

Wer für die Grundrente nicht infrage kommt, aber im Ruhestand finanzielle Schwierigkeiten hat, für den gibt es noch die „Grundsicherung im Alter“, eine Art Sozialhilfe. Mit der Grundsicherung können Betroffene ihre Rentenbezüge aufstocken – das bedeutet aber auch, dass jedes Einkommen (beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitalerträge) angerechnet wird. Außerdem gilt ein Schonvermögen bis 10.000 Euro.

Rentner und Rentnerinnen müssen die Grundsicherung im Alter beim örtlichen Sozialamt beantragen und dabei sowohl ihren Bedarf nachweisen als auch die Vermögen offenlegen. Der Regelsatz für Alleinlebende liegt 2023 bei 502 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für die Unterkunft und Heizung, die von der Grundsicherung übernommen werden können.

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