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Rente: Welche Abgaben man im Ruhestand bezahlen muss

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Von: Patricia Huber

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Auch bei Rentner werden Sozialabgaben fällig. Aber was müssen Ruheständler für die Kranken- und Pflegeversicherung eigentlich einkalkulieren? Ein Überblick.

München – Auch Rentner müssen in Deutschland Sozialabgaben zahlen. Die gesetzliche Rente, die man sich über das Arbeitsleben verdient hat, schrumpft durch verschiedene Posten. Welche das sind und welche Regelungen für Ruheständler gelten:

Pflegeversicherung: Beitrag steigt auch für Rentner

Rentner müssen im Ruhestand weiterhin in die Pflegeversicherung einzahlen. Bisher liegt die Höhe des Beitrags bei 3,05 Prozent der Rente – für Kinderlose sind es nochmal 0,35 Prozent mehr. Das ändert sich jedoch ab dem 1. Juli 2023. Dann müssen Rentner, die keine Kinder unter 25 Jahren haben, 4 Prozent für die Pflegeversicherung bezahlen.

Ein Rentner zählt Geld
Auch Rentner müssen Sozialabgaben, also Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bezahlen. © Ute Grabowsky/photothek.net/Imago

Krankenversicherung: So hoch fallen die Beiträge aus

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch in der Rente weiterhin Beiträge bezahlen. Dabei muss aber nur die Hälfte des bundesweit einheitlichen Beitragssatzes von 14,6 Prozent bezahlt werden. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Genauso wird es mit dem Zusatzbeitrag gehandhabt, den die Krankenkassen individuell festlegen. Im Schnitt beträgt dieser 1,6 Prozent, womit auf den Rentner anteilig 0,8 Prozent entfallen.

Sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherungsbeiträge werden direkt von der Rente abgezogen und einbehalten und von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an die entsprechende Stelle überwiesen.

Bisher müssen kinderlose Rentner also insgesamt mit rund 11,5 Prozent Sozialabgaben rechnen. Mit der Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge ab dem 1. Juli 2023 werden dann 12,1 Prozent fällig.

Musterrechnung:

Wer keine Kinder hat und eine Rente von 1200 Euro erhält, muss ab dem 1. Juli im Schnitt 12,1 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Das macht insgesamt 145,20 Euro an Sozialabgaben. Somit bleiben noch 1054,80 Euro Rente pro Monat übrig.

Rente und Steuern: Das gilt

Außerdem sind auch Rentner nicht von Steuern befreit. Je später man in die Rente eintritt, desto höher fällt der zu versteuernde Teil der Rente aus. Die genauen Zahlen können Sie in folgender Tabelle nachlesen.

Ob und wie viel Steuern man zahlen muss, hängt nicht nur von dem Jahr des Renteneintritts ab, sondern auch von der Höhe der Rente. Denn wenn der Steuergrundfreibetrag nicht überschritten wird, müssen keine Steuern gezahlt werden. So möchte der Staat sicherstellen, dass das Existenz-Minimum gesichert ist. (ph)

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