Rente bei Scheidung: Welche Regelungen nach der Ehe gelten
Eine Scheidung wirkt sich in der Regel auch auf die Rente aus. Wie das geregelt ist und wer welche Ansprüche hat.
Kassel – 357.800 Ehen wurden im Jahr 2021 geschlossen. Auf der anderen Seite stehen aber auch 142.800 Ehen, die in diesem Jahr wieder geschieden wurden, wie Daten des Statistischen Bundesamts zeigen. Was viele nicht wissen: Eine Scheidung kann auch Auswirkungen auf die spätere Rente haben. Das regelt der sogenannte Versorgungsausgleich.
Rente und Scheidung: Was ist der Versorgungsausgleich?
Doch was ist das überhaupt? Der Versorgungsausgleich soll dafür sorgen, dass der Partner, der beispielsweise wegen der Kindererziehung weniger Rentenansprüche erarbeitet hat, später dadurch keinen Nachteil hat. Dies soll sicherstellen, dass jeder Ehepartner auch nach der Scheidung eine angemessene Altersvorsorge hat, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Website.
Rente: Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
Zur Berechnung des Versorgungsausgleichs werden die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, addiert und dann zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dabei wird jeder Rentenanspruch halbiert und dann entsprechend an den Ex-Partner übertragen. Dies wirkt sich dann auch direkt auf die Rentenhöhe aus, wie folgende Musterrechnung zeigt:
Versorgungsausgleich: Musterrechnung
Die Ehepartner Max und Marianne lassen sich scheiden. Max hat innerhalb der 20 Ehejahre 20 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Von diesen 20 Punkten muss er somit zehn an Marianne abgeben.
Marianne hat in den 20 Ehejahren lediglich acht Rentenpunkte erarbeitet. Sie muss vier Rentenpunkte abgeben. Somit erhält Marianne ein Plus von sechs Rentenpunkten – ebenso viel verliert Max. Nach dem aktuellen Rentenwert (Stand: 13. März, West) ergibt das für Marianne ein monatliches Renten-Plus von 216,12 Euro.
Rente nach der Scheidung: Wann gibt es keinen Versorgungsausgleich?
- Kurze Ehe: Wenn die Ehe nur drei Jahre oder kürzer war, findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Partner dies beim Familiengericht beantragt
- Geringfügigkeit: Wenn die Rentenansprüche überwiegend gleichwertig sind oder es sich ohnehin um Anrechte von nur geringem Wert handelt, wird das Familiengericht den Ausgleich nicht vornehmen
- Ehegattenvereinbarung: In einem Ehevertrag kann auch über den Versorgungsausgleich entschieden werden. Darin können die Ehepartner eigene Regelungen zum Versorgungsausgleich aufstellen oder diesen ausschließen.
Versorgungsausgleich: Welche Renten zusätzlich betroffen sind
Der Versorgungsausgleich betrifft nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung. Auch Ansprüche aus anderen Rentenversicherungen werden geteilt, wie das Fachportal Ihre Vorsorge erklärt. Dazu zählen die:
- Riester-Rente, Rürup-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
- Berufsständische Versorgung (wie z. B. von Ärzten, Apothekern oder Anwälten)
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Private Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
Kann durch eine Scheidung ein Rentenanspruch entstehen?
Ja, das ist möglich. Wenn ein Ehepartner beispielsweise nie gearbeitet hat, hat er in der Regel auch keinen eigenen Rentenanspruch. Dieser kann dann durch den Versorgungsausgleich entstehen. Dafür wird jedoch auch die Wartezeit, also die Mindestversicherungszeit, von fünf Jahren benötigt. Diese kann jedoch auch durch den Versorgungsausgleich erreicht werden. Denn mit ihm werden nicht nur Entgeltpunkte, sondern auch Wartezeitmonate gutgeschrieben.