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Rente richtig beantragen: Das müssen Sie für den Start in den Ruhestand wissen

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Von: Patricia Huber

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Wer in den Ruhestand gehen möchte, muss sich frühzeitig darum kümmern. Denn die Rente muss beantragt werden. Wie das geht und was benötigt wird.

Kassel – Im Jahr 2022 haben fast 1,75 Millionen Menschen in Deutschland ihre Rente beantragt. Das geht aus Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor. Um in den Ruhestand zu gehen und Rente zu bekommen, muss man einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Denn man erhält nicht automatisch seine Rente, wenn man das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat.

Wer trotz Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiterarbeiten möchte und noch keine Rente beziehen will, kann das somit einfach tun und den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen.

Rente beantragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Den Rentenantrag kann man mittlerweile ganz einfach online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung stellen. Ganz wichtig: Der Rentenantrag sollte mindestens drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt eingereicht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Geld dann auch pünktlich auf dem Konto landet.

Folgende Unterlagen sollten Sie für den Rentenantrag unbedingt zur Hand haben:

Auch in der Rente können Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. (Symbolbild)
Wer mit 60 schon in Rente will, sollte sich frühzeitig um die Finanzierung kümmern. © Imago

Erwerbsminderungsrente-Antrag: Diese Unterlagen werden benötigt

Das Erreichen des Eintrittsalters ist jedoch nicht der einzige Grund, um in Rente zu gehen und Rente zu beziehen. Wenn man zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist, voll zu arbeiten, hat man häufig Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Hier sind noch weitere Informationen und Dokumente nötig:

Auch bei der Altersrente gibt es besondere Fälle, die man beachten muss. Wenn eine Schwerbehinderung vorliegt, müssen Betroffene den Schwerbehindertenausweis und den Feststellungsbescheid einreichen. Wer vor Renteneintritt arbeitslos war, muss auch den letzten Bescheid der Agentur für Arbeit vorlegen. Bei Altersteilzeit benötigt die DRV den Altersteilzeitvertrag. (ph)

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