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Früher in Rente bei öffentlichem Dienst: Was zu beachten ist

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Von: Dennis Fischer

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Deutsche Rentenversicherung
Bei einer Kündigung im öffentlichen Dienst bleiben die Zusatzversorgungen erhalten. © Jens Kalaene/dpa

Geht man im öffentlichen Dienst vorzeitig in Rente, gelten ein paar Besonderheiten. Das gilt auch, wenn man kündigt und in die freie Wirtschaft wechselt. Ein Überblick.

Berlin – Im öffentlichen Dienst gelten für den Eintritt in die Rente verschiedene Altersgrenzen. Die reguläre Altersgrenze liegt bei 67 Jahren. Sie kann aber in einigen Fällen auch auf 63 Jahre verkürzt werden. Das berichtet t-online.de. In diesem Fall müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine lange Versicherungszeit, die bei mindestens 35 Jahren liege, so das Infoportal oeffentlichen-dienst.de. Auch eine vorzeitige Pensionierung – bei einer vorliegenden Verbeamtung – sei unter bestimmten Bedingungen möglich.

Bei einer Kündigung im öffentlichen Dienst bleibt laut Bericht die Zusatzversorgung erhalten. Das habe den Vorteil, dass man wieder bei möglichen Zusatzversicherungen, wie beispielsweise der VBL, weiterversichert werde, sobald man bei einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst arbeite.

Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung

Scheidet man aus dem öffentlichen Dienst aus und wechselt in die freie Wirtschaft, kommt man in der Regel in die gesetzliche Rentenversicherung und zahlt dort Rentenbeiträge. Die bisherigen Rentenbeiträge, die im öffentlichen Dienst gezahlt wurden, bleiben erhalten und werden im Rentenkonto gespeichert.

Wenn man dann in Rente geht, werden die Beiträge aus dem öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft zusammengeführt und für die Berechnung der Rente berücksichtigt. Dabei würden die bisherigen Beitragszeiten im öffentlichen Dienst genauso berücksichtigt wie die Beitragszeiten in der freien Wirtschaft, hieß es weiter.

Rente: Vorzeitiger Ruhestand manchmal sinnvoll

Ein vorzeitiger Ruhestand im öffentlichen Dienst kann manchmal sinnvoll sein, zum Beispiel wenn die Gesundheit es nicht mehr zulässt weiterzuarbeiten oder wenn noch mal eine berufliche Veränderung ansteht. Für Angestellte gilt dann der entsprechende Tarifvertrag. Auch ein Arbeitnehmer, der bereits eine lange Versicherungszeit erreicht habe und frühzeitig in den Ruhestand gehen möchte, könne von einem vorzeitigen Ruhestand profitieren. In beiden Fällen sei jedoch eine Beratung und Prüfung der Auswirkungen empfehlenswert.

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