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Die Jahresmeldung für die Rente kommt – warum Sie das Dokument genau prüfen sollten

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Von: Vincent Büssow

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Wer sich Gedanken über die Rente macht, sollte bei der Jahresmeldung genau hinschauen. Falsche Angaben können weitreichende Folgen haben.

Hamburg – Bei der Jahresmeldung handelt es sich um ein Dokument, das vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung geschickt wird. Neben den sonstigen Meldungen über Beginn, Ende und weitere Änderungen eines Arbeitsverhältnisses wird so einmal im Jahr ein Überblick über die Beschäftigten und deren Verdienste gegeben. Auf deren Grundlage werden nicht nur die Versicherungsbeiträge, sondern auch die spätere Rente berechnet. Die Arbeitnehmer selbst erhalten eine Kopie – und sollten sich diese genau anschauen.

Die Jahresmeldung ist nicht nur eins unter vielen Dokumenten. Für die spätere Rente sollten die Angaben unbedingt überprüft werden.
Die Jahresmeldung ist nicht nur eins unter vielen Dokumenten. Für die spätere Rente sollten die Angaben unbedingt überprüft werden. (Symbolbild) © Xavier Lorenzo/imago

Wichtiges Renten-Dokument: Wann kommt die Jahresmeldung?

Was den Erhalt der Jahresmeldung angeht, stehen die Beschäftigten am Ende der Nahrungskette. So müssen Arbeitgeber das Dokument zunächst bis zum 15. Februar an die jeweiligen Träger der Sozialversicherung schicken. Hierzu gehört auch die Rentenversicherung. Erst bis Ende April müssen auch die Arbeitnehmer eine Kopie erhalten haben, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Der Zettel sollte also in diesen Tagen im Briefkasten landen.

Rente: Warum die Jahresmeldung so wichtig ist

Die Deutsche Rentenversicherung legt allen Empfängern der Jahresmeldung ans Herz, sich das Dokument genau anzusehen. Es enthält Zahlen und Daten, die später für die Rente wichtig sind. Besonders die Versicherungsnummer, der Name, die Beschäftigungszeit und die Höhe des Verdienstes sollten überprüft werden.

Fehler in der Jahresmeldung könnten zu einer Falschberechnung der späteren Rente führen. Falls etwas nicht stimmt, sollen sich Beschäftigte deshalb an ihre Arbeitgeber oder an die Krankenkasse wenden. Sie sollten sich darum kümmern, dass die Angaben korrigiert werden. Selbst wenn alles richtig ist, schadet es aber nicht, die Jahresmeldung aufzuheben. (vbu)

Auch darüber hinaus gilt Obacht bei der Altersvorsorge. So muss etwa einiges beachtet werden, wenn Rentner ihr Haus im Pflegefall an ihre Kinder überschreiben.

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