Weniger Geld: Wieso Rentner im Ausland häufig einen Steuernachteil haben

Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, muss unter Umständen mit einem steuerlichen Nachteil rechnen und kann bei der Rente nicht vom Steuer-Grundfreibetrag profitieren. Ein Überblick.
Berlin – Immer mehr Rentner wollen ihren Ruhestand im Ausland verbringen. So ist die Zahl der ins Ausland gezahlten Renten in den vergangenen 20 Jahren um rund 37 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Demnach sind 2021 rund 1,72 Millionen Renten ins Ausland ausgezahlt worden. Im Jahr 2001 lag der Wert noch bei 1,26 Millionen. Vor allem ehemalige Gastarbeiter zieht es zurück in ihr Herkunftsland, doch immer mehr Auslandsrenten werden auch an Deutsche ausgezahlt, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen.
Rente im Ausland: Kein Steuer-Grundfreibetrag
Wer zur Rente im Ausland lebt, hat allerdings einen steuerlichen Nachteil: Denn deutsche Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig“. Was erst einmal ganz harmlos klingt, bedeutet aber im Endeffekt, dass die Betroffenen nicht vom Steuer-Grundfreibetrag profitieren. Stattdessen müssen sie den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an versteuern – schon bei einer kleinen Rente fallen also Steuern an, erklärt ihre-vorsorge.de, eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung.
Zum Vergleich: In Deutschland lebende Rentner profitieren von einem Steuer-Grundfreibetrag, der im Jahr 2022 10.347 Euro betrug und im Jahr 2023 auf 10.908 Euro angestiegen ist. Bei verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt der doppelte Wert.
Auslandsrente: Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
Rentner, die im Ausland leben, können aber unter Umständen einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. In diesem Fall würde Sie der Fiskus genauso behandeln, als würden Sie in Deutschland leben – und damit können Sie auch vom Grundfreibetrag profitieren. Dafür müssen die im Ausland lebenden Rentner aber 90 Prozent ihres Einkommens in Deutschland besteuern und daneben nur kleine Einkünfte beziehen.
Oder aber die Einkünfte aus dem Ausland, die nicht in Deutschland versteuert werden, liegen unter dem Grundfreibetrag. Dies müssen Sie allerdings bei den Behörden nachweisen. Vorsicht: Der Grundfreibetrag wird dann allerdings je nach Ländergruppe, die sich nach dem Einkommensniveau in dem jeweiligen Land richtet, angepasst. Das bedeutet beispielsweise, dass laut ihre-vorsorge.de auf den Philippinen der Grundfreibetrag um 75 Prozent gekürzt wird.