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Energiepauschale vor dem Start: So kommen Studierende an die 200 Euro

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Von: Robert Wallenhauer

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Nach gut sechs Monaten können Fachschüler und Studierende endlich die 200 Euro Energiepreispauschale beantragen. Wie es das Geld gibt.

Berlin - 3,5 Millionen Studierende und Fachschüler warten sehnsüchtig auf die Ende Dezember in Kraft getretene Energiepreispauschale. Die 200-Euro-Einmalzahlung soll die stark gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmitteln abfedern. Mittlerweile ist klar, wie Studierende, Auszubildende und Fachschüler an den Bonus kommen. Doch die Bundesregierung macht es ihnen nicht leicht. Der Antrag ist mit bürokratischen Hürden gespickt. Das Prozedere kann viel Zeit kosten und braucht manchmal einen entsprechenden Vorlauf. Anträge können ab 15. März 2023 gestellt werden. Ein paar ausgewählte Hochschulen haben bereits eine erfolgreiche Pilotphase durchlaufen.

Studentin mit Handy und Laptop: Die Beantragung der Enegriepreispauschale kann schnell kompliziert werden.
Studentin mit Handy und Laptop: Die Beantragung der Enegriepreispauschale kann schnell kompliziert werden. © Albert Morcillo/imago

Wer bekommt die 200 Euro Energiepreispauschale?

Einen Anspruch besitzen rund drei Millionen Studierende an deutschen Hochschulen und rund 450.000 Schüler von Fachschul- und Berufsfachschulklassen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses in Deutschland, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern: Studierende im dualen Studium, Teilzeitstudium und Promotionsstudium haben ebenfalls einen Anspruch.

Personen, die einen Antrag stellen wollen, müssen zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert oder eingeschrieben gewesen sein. Zudem müssen die Fachschüler, Studierenden und Auszubis ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Auch ausländische Studierende kommen bei einem entsprechenden Nachweis für den Energiebonus infrage.

Zudem können Studierende, die zum Stichtag ein Auslandsjahr, Praktikum oder Urlaubssemester absolvieren, aber weiterhin in Deutschland eingeschrieben waren, das Geld bekommen. Wichtig ist, dass sie ihren Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben haben.

Energiepauschale: Pauschale mit Fallstricken

Während bei Arbeitnehmern und Rentnern die Bankverbindung bekannt ist, geht die Auszahlung an Fachschüler und Studierende nicht so einfach. Aus diesem Grund ist das Stellen eines Antrags über eine eigens geschaffene bundesweite Website www.einmalzahlung200.de notwendig.

Damit der Antrag überhaupt gestellt werden kann, sind einige Schritte vorab zu erledigen. Zuerst einmal geht ohne ein BundID-Konto gar nichts. Mit diesem recht unbekannten Nutzerkonto können zahlreiche Verwaltungsleistungen des Bundes online auf www.id.bund.de erledigt werden. Das Konto funktioniert als Identitätsnachweis und kann auf drei verschiedenen Wegen eingerichtet werden.

So bekommt man ein BundID-Konto

Zum einen mit einem Online-Identitätsnachweis oder zum anderen mit einem persönlichen Elster-Zertifikat. Wurde ein solches, für die elektronische Steuererklärung schon einmal genutzt, ist das der schnellste Weg. Andernfalls wird es aufwendiger und komplizierter.

Für den Online-Identitätsnachweis muss die offizielle AusweisApp des BMI auf dem Smartphone installiert werden. Wenn die Online-Ausweisfunktion (eID) noch nicht aktiviert ist, muss beim örtlichen Bürgeramt eine Freischaltung mit der Aushändigung einer PIN beantragen. Stattdessen (auch bei einer nicht mehr vorhandenen PIN) kann ein PIN-Rücksetzbrief online angefordert werden. Die neue PIN wird dann als Brief zugestellt.

Als dritte Alternative ist eine Registrierung mit Nutzername und Passwort möglich, bei der alle persönliche Daten händisch eingepflegt werden müssen. Umständlich bei dieser Registrierung ist, dass noch zusätzlich eine PIN zur Freischaltung des BundID-Kontos über die Ausbildungsstätte unter Vorlage eines Lichtbildausweises bezogen werden muss. Diese ersetzt den Online-Identitätsnachweis via App. Einige Hochschulen bevorzugen diesen Weg und schicken automatisch eine PIN an ihre Studierende, andere lehnen diesen Aufwand ab.

So wird der eigentliche Energiepreispauschalen-Antrag gestellt

Für den Antrag auf die Energiepreispauschale wird ein Zugangscode der Universität oder Fachschule benötigt. Dieser dient neben der persönlichen Identifikation als Bestätigung dafür, dass man einen Anspruch auf das Geld hat. Der Zugangscode wird von der Ausbildungsstätte automatisch ausgestellt und muss nicht erfragt werden. Mit wird die Anmeldung für den Antrag erst freigeschaltet. Die eigene Bankverbindung und die persönliche E-Mail-Adresse sollte man zur Hand haben.

Der Bescheid über die Bewilligung wird anschließend per E-Mail zugestellt. Wann es zur Auszahlung kommt, ist noch nicht bekannt. Die ist Ländersache. Eine Frist, bis wann die Beantragung eingereicht werden muss, wurde nicht gegeben. „Allerdings gilt wie immer, je schneller der Antrag gestellt wird, desto früher dürfte die Auszahlung erfolgen“, rät Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Wo wird die Energiepreispauschale angerechnet?

Sie wird weder bei einkommensabhängigen Leistungen noch bei Sozialleistungen berücksichtigt. Die Energiepreispauschale ist zudem steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können Studierende auch einen Heizkostenzuschuss zur finanziellen Entlastung erhalten. Auch diejenigen, die die Energiepreispauschale für Beschäftige im vergangenen Jahr bekamen, können sich jetzt noch die 200 Euro auszahlen lassen.

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