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Heizungs-Gesetz doch erst ab 2027? Länder kassieren viele Punkte aus Ampel-Plan ein

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Von: Amy Walker

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Noch ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Regierung nicht beschlossen. Am 12. Mai 2023 soll es im Bundesrat debattiert werden. Die Änderungswünsche der Länder sind vielfältig.

Berlin – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im April im Kabinett beschlossen. Nun muss es noch Bundesrat und Bundestag passieren. In diesen Gremien werden indessen mögliche Änderungen diskutiert. Der Bundesrat hat in den Ausschüssen mehrere Änderungsvorschläge zusammengetragen, die das Gesetz in wesentlichen Teilen ändern würde. So soll Eigentümern mehr Zeit gegeben werden, ihre Heizungen auszutauschen. Und die Bundesländer sollen die Möglichkeit bekommen, eigene Regeln aufzustellen. Ein Überblick über alle wichtigen Punkte.

1. Bundesländer sollen Heizungs-Gesetz verschärfen dürfen

Im Gesetz der Bundesregierung lautet das große Ziel: Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045. Aus diesem Grund sollen fossile Heizsysteme über die nächsten 20 Jahre umgerüstet oder ausgetauscht werden. Die Bundesländer haben aber oft eigene Klimaschutzziele, die ambitionierter sind als die des Bundes. Deswegen möchten die Länder im Bundesrat eine Änderung des GEG durchsetzen, die eine Verschärfung der Heizungs-Regeln möglich machen soll. Es soll ihnen möglich sein, Regeln zu erlassen, die „über die Vorschriften dieses Gesetzes hinausgehen“, so der Länder-Vorschlag.

Folgende Klimaschutzziele weichen von denen des Bundes in den Ländern ab:

2. Mehr Technologieoffenheit, vor allem im Neubau

Die Bundesländer wollen sich für mehr Technologieoffenheit einsetzen und verlangen die Zulassung weiterer Heizsysteme auch im Neubau. So sollen beispielsweise Pelletöfen, Biogas- oder Biomethanheizungen auch im Neubau erlaubt sein. Des Weiteren wünschen sich die Länder, dass raumlufttechnische Anlagen, die vor allem in besonders energieeffizienten Häusern von Nutzen sind, erlaubt bleiben.

Beim Thema Wasserstoff positionieren sich die Länder hingegen deutlich gegen die sogenannten „H2-Ready-Heizungen“. Diese seien „nicht sinnvoll“ und könnten Verbraucher dazu verlocken, sich Gasheizungen zu installieren, die später extrem teuer werden. Zudem kritisieren die Bundesländer, dass es nicht genug Wasserstoff geben wird, um es als Heiz-Quelle zu verwenden.

3. Längere Übergangsfristen sollen Eigentümern mehr Zeit geben

Die Bundesländer wollen Eigentümern beim Heizungstausch mehr Zeit geben. So soll das Gesetz nicht, wie geplant ab 1. Januar 2024 greifen, sondern erst ab 1. Januar 2027.

Im aktuellen Entwurf heißt es weiter, dass Eigentümer nach einer Havarie ihre Heizungsanlage einmalig für drei Jahre durch eine neue fossile Heizung austauschen können. Nach dem Willen der Länder soll diese Frist auf zehn Jahre erweitert werden. „Insbesondere im Hinblick auf die Nachrüstung mit zukunftsfähigen Wärmepumpen-Heizsystemen, die gegebenenfalls umfangreiche Planungen, weitere Dämm- und Umbaumaßnahmen sowie erhebliche Finanzierungsaufwendungen nach sich zieht, ist eine Verlängerung auf zehn Jahre erforderlich“, so der Vorschlag.

Bundesrat
Die Ministerpräsidenten der Länder kommen im Bundesrat zur Sitzung zusammen. © Kay Nietfeld/dpa

Auch beim Wärmenetz schlagen die Länder längere Fristen vor. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eigentümer bis 2035 ans Wärmenetz angeschlossen werden müssen. Diese Frist reicht den Bundesländern nicht, stattdessen soll es keine Frist geben. Damit würde man den Kommunen mehr Zeit geben, die Wärmeplanung ohne Druck abzuschließen. Wer die Garantie des Versorgers bekommt, dass bis 2045 ein Wärmenetz zur Verfügung stehen wird, darf auch solange mit der Umrüstung warten.

4. Ausnahmen für alle Rentner, nicht nur Über-80-Jährige

Im aktuellen Entwurf sind Ausnahmen für Personen, die das 80. Lebensjahr erreicht haben, vorgesehen. Diese Regel ist den Ländern zufolge „zu starr“. Die Minister im Bundesrat wollen diese Regel also ausweiten. Ihrem Vorschlag zufolge sollen alle Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, vom GEG ausgenommen werden. Eigentlich würden sie Ausnahmen gar nicht am Alter festmachen wollen, sondern am Einkommen. Sollte die Regierung aber an einer Altersgrenze festhalten wollen, empfehlen sie das gesetzliche Rentenalter.

5. Regierung sollte auf die EU warten

Die Bundesländer sind im Grunde gegen den Alleingang Deutschlands bei der Dekarbonisierung im Gebäudesektor. Aktuell wird ein ähnliches Gesetz in der EU erarbeitet, auf dessen Beschluss die Länder warten wollen. „Die Änderung des GEG zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, dass gegebenenfalls bereits im Herbst die nächste Novelle erforderlich wird. Das schafft Verunsicherung bei Wohneigentümerinnen und -eigentümern sowie Investorinnen und Investoren“, schreiben die Ausschüsse diesbezüglich.

Bundesrat stimmt am 12. Mai über Änderungen ab

Der Bundesrat tagt am 12. Mai 2023. Die Vorschläge zur Änderung des Heiz-Gesetzes werden dann dort zusammen mit dem Bundeskanzler besprochen und beschlossen. Die gesamte Tagesordnung für die Plenarsitzung ist auf der Webseite des Bundesrates zu finden.

Die Ausschüsse, die an den Änderungen am Heiz-Gesetz beteiligt waren, sind:

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