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Heizöl, Kohle, Pellets: Wer den Antrag für den Zuschuss zu spät stellt, erhält kein Geld mehr

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Von: Lisa Mayerhofer

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Heizungsthermostat und Geldscheine
Wer mit Heizöl, Kohle oder Pellets heizt, kann nun unter Umständen einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. (Symbolbild) © Christian Ohde/Imago

Wer mit Heizöl, Kohle oder Pellets heizt, muss selbst aktiv werden, um Hilfen vom Staat zu erhalten. Betroffene können nun einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. Ein Überblick.

München – Nicht nur Gas- und Fernwärmepreise sind im vergangenen Jahr kräftig gestiegen, auch andere Brennstoffe haben sich deutlich verteuert. Deshalb haben sich Bund und Länder verständigt, auch Menschen zu entlasten, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Koks und Kohle heizen. Ein Überblick.

Heizkostenzuschuss: Für wen sind die Entlastungen?

Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten betroffen sind - und zwar bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Beantragt werden können nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizungsanlagen – aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieterinnen und Mieter selbst sollen nichts machen müssen.

Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftsministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten – sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.

Referenzpreise: Ab wann erhält man einen Heizkostenzuschuss?

Das bedeutet, dass die eigenen Heizkosten mindestens das Doppelte des Durchschnitts- oder Referenzpreises betragen haben müssen, um den Zuschuss zu erhalten. Die Referenzpreise sind - jeweils inklusive Umsatzsteuer:

Noch einmal: Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich die Preise mindestens verdoppelt haben. Es können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen – Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Härtefallhilfe: Wie hoch sind die Entlastungen?

Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt bekommen. Erstattet werden sollen 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1000 Euro. Um zu erfahren, ob man grundsätzlich einen Zuschuss erhalten kann, wollen Bund und verschiedene Bundesländer „zeitnah“ einen Online-Rechner zur Verfügung stellen, wie es hieß.

Ein Beispiel für eine Erstattung laut Ministerium:

Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl, im vergangenen Jahr lag der Preis bei 1,60 Euro je Liter. Die Kosten haben sich also gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. Der Haushalt kann einen Zuschuss von 432 Euro bekommen.

Bei Pellets, Heizöl, Kohle und Co.: Wo kann man einen Antrag stellen?

Der Bund gibt die Mittel – die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung laufen über die Länder. Dies erfolgt über einen Antrag, den man in den meisten Bundesländern seit dieser Woche (08. Mai 2023) stellen kann. Konkret funktioniert das über das Service-Portal Driveport. Darüber können Betroffene aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Anträge stellen.

In Bayern kann der Heizkosten-Zuschuss erst ab dem 15. Mai beantragt werden – dies funktioniert dann über eine Website des bayerischen Sozialministeriums. Auch in Nordrhein-Westfalen soll es ab Mitte Mai möglich sein, die Hilfen zu beantragen. Berlin war eigentlich am schnellsten und bot seinen Bürgern schon Ende Januar an, über die „Heizkostenhilfe Berlin“ einen Antrag auf einen Zuschuss zu stellen. Doch nun müssen die Anträge pausieren, um „das vorhandene Verfahren anzupassen“.

Im Regelfall sollen für die Härtefallhilfe folgende Nachweise erforderlich sein: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie „strafbewehrte“ Eigenerklärungen der Antragstellenden unter anderem über Antragsvoraussetzungen.

Heizkostenzuschuss: Gibt es eine Deadline?

Wer seinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen möchte, sollte dies allerdings möglichst bald tun: Denn es gibt auch eine Deadline – den 20. Oktober 2023. Das Fristende ist bisher in jedem Bundesland gleich. Zudem sind dann die Chancen höher, dass das Geld schneller ankommt – momentan wird von einer Bearbeitungszeit von etwa sechs Wochen ausgegangen.

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