Hohe Heizkosten: So erhalten Sie Geld vom Amt
In diesem Jahr erwarten einige Mieter voraussichtlich hohe Nebenkostennachzahlungen. Was viele nicht wissen: Wer diese nicht stemmen kann, erhält Hilfe vom Amt.
München/Berlin – Die Inflationsrate befindet sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Dadurch kommen immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten – und das auch, obwohl sie einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen. Besonders die hohen Energiekosten können schnell zum Problem werden, wenn eine satte Nachzahlung ansteht.
Hilfe bei Nebenkostennachzahlung: Antrag rechtzeitig stellen
Doch für diesen Fall kann Hilfe beantragt werden. Denn was viele nicht wissen: Durch eine hohe Nebenkostennachzahlung kann ein Anspruch auf Bürgergeld entstehen. Wie die Caritas auf ihrer Website erklärt, kann beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden, wenn man die geforderte Nachzahlung mit seinem Einkommen nicht bezahlen kann.
Wichtig dabei: Der Antrag auf die Hilfe vom Amt muss in dem Monat gestellt werden, in dem man die Zahlungsaufforderung erhalten hat. Sollte die Zeit knapp sein, reicht laut Caritas vorerst auch ein formloser Antrag per Mail. Der komplette Antrag kann dann auch noch nachgereicht werden.
Formloser Musterantrag
Hiermit beantrage ich [Vorname] [Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsstadt/Geburtsland], formlos und fristgerecht die Übernahme der Kosten, die mir durch die gestiegenen Energiepreise im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für meine Mietwohnung entstanden sind.
Quelle: Caritas
Aber wie viel darf man überhaupt verdienen, um in diesem Fall Geld vom Jobcenter zu erhalten? Folgende Musterrechnung zeigt, von welchen Faktoren dies abhängt.
Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen von 1600 Euro, Miete von 900 Euro warm und Heizkostennachzahlung in Höhe von 700 Euro.
Bedarf nach Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB II):
502 Euro Regelbedarf + 900 Euro Miete + 700 Euro Heizkostennachzahlung = 2.102 Euro Bedarf im Fälligkeitsmonat
Einkommensbereinigung:
1600 Euro Nettoeinkommen – 100 Euro Grundfreibetrag (§ 11b Abs. 2 SGB II) – 200 Euro Erwerbstätigenfreibetrag (§ 11b Abs. 3 SGB II) = 1300 Euro anrechenbares Einkommen
Übernahmeanspruch:
2102 Euro Bedarf – 1300 Euro anrechenbares Einkommen = 802 Euro Übernahmeanspruch nach SGB II/Bürgergeld
In dieser Musterrechnung stünde der betroffenen Person also eine Unterstützung in Höhe von 802 Euro zu. (ph)