1. 24hamburg
  2. Wirtschaft

Heiz-Gesetz: Bundesländer wollen Wasserstoff-Heizungen verbieten – Wunsch der FDP „nicht sinnvoll“

Erstellt:

Von: Amy Walker

Kommentare

Am 12. Mai 2023 stimmt der Bundesrat über das Heizungs-Gesetz der Regierung ab. Die Länder haben Änderungswünsche am Entwurf. Unter anderem sollen Wasserstoff-Heizungen gestrichen werden.

Berlin – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im April im Kabinett beschlossen. Nun muss es noch Bundesrat und Bundestag passieren. In diesen Gremien werden indessen mögliche Änderungen diskutiert. In verschiedenen Ausschüssen des Bundesrats wurden Änderungsvorschläge gemacht. Daraus geht hervor, dass die Länder gegen den von der FDP gewünschten Zusatz zu Wasserstoffheizungen sind. Mit der Regelung würden „falsche Anreize“ gesetzt, so die Ausschüsse. Stattdessen sollen aber auch andere Heiz-Systeme zugelassen werden.

Wasserstoff soll aus dem Heiz-Gesetz gestrichen werden

Das Thema Wasserstoff hat die Bundesregierung lange beschäftigt. Es war die FDP, die letztlich im Gesetzesentwurf ihren Willen durchgedrückt hat und ins GEG aufnehmen ließ, dass Gas-Heizungen, die in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden könnten, weiterhin installiert werden können. Es ist dabei die Rede von „H2-Ready-Heizungen“.

Die Idee ist aber nicht nur in der Regierung umstritten. In wissenschaftlichen Kreisen ist man sich einig, dass Wasserstoff in Heizungen keine Option sein wird. Wasserstoff wird, so die Wissenschaft, nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung sein, außerdem wird die Produktion viel zu teuer werden. Noch dazu wird Wasserstoff für den Flugverkehr und in der Industrie benötigt – es bleibt für Heizungen daher nicht viel übrig.

Wasserstoff
Eine mit der Aufschrift „Wasserstoff“ gekennzeichnete Rohrleitung. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Darauf gehen die Bundesländer in ihren Änderungsvorschlägen für das Heizungs-Gesetz nun ein. Es wird darum gebeten, Wasserstoff-Heizungen als Alternative gänzlich zu streichen.

„Es ist zu befürchten, dass diese Option für viele Verbraucher verlockend erscheint, da die Investitionskosten zunächst niedriger sind. Dabei werden jedoch die voraussichtlich sehr hohen Kosten des künftigen Wasserstoffbetriebs nicht ausreichend berücksichtigt, womit sich die finanziellen Mehrbelastungen in die Zukunft verschieben“, schreibt der Bundesrat in seiner Begründung. Und weiter: „Der Einsatz von Wasserstoff ist vor dem Hintergrund der Energieeffizienz und sozialverträglicher Wärmepreise im Gebäudewärmebereich nicht sinnvoll.“

Pellets, Biogas, Biomethan: Die Länder wollen mehr Technologieoffenheit

Die Bundesländer sind aber nicht gegen einen technologieoffenen Ansatz bei der Wärmwende. Im Gegenteil: Es werden weitere Heizsysteme genannt, die ihrer Ansicht nach aufgenommen werden sollten:

Stromdirektheizungen sehen die Länder eher kritisch. Daher schlagen sie vor, dass diese Heizungen nur eingebaut werden sollen, wenn ein Gebäude „hohe Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz“ erfüllt.

Bundesrat stimmt am 12. Mai über Änderungen ab

Der Bundesrat tagt am 12. Mai 2023. Die Vorschläge zur Änderung des Heiz-Gesetzes werden dann dort zusammen mit dem Bundeskanzler besprochen und beschlossen. Die gesamte Tagesordnung für die Plenarsitzung ist auf der Webseite des Bundesrates zu finden.

Die Ausschüsse, die an den Änderungen am Heiz-Gesetz beteiligt waren, sind:

Auch interessant

Kommentare