Habecks Heizpläne: Schornsteinfeger sollen Hausbesitzer kontrollieren – „nicht die Energiepolizei“
Schornsteinfeger sind gerade nicht gut auf die Heizpläne von Robert Habeck zu sprechen. Ihnen kommt beim Verbot von Öl- und Gasheizungen wohl eine ungeliebte Rolle zu.
München – Vom Glücksbringer zum Buhmann? Eine Entwicklung, welche die Schornsteinfeger durch die Heizungspläne von Robert Habeck bald ereilen könnte. Schließlich scheint es so, als würden Kaminkehrer durch das Verbot von Öl- und Gasheizungen des Wirtschaftsministers nun neben ihrer eigentlichen Tätigkeit auch zu Alterskontrolleuren werden.
So bildet es jedenfalls der Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu Habecks Heizplänen ab. Der sogenannte Heizhammer sieht darin vor, dass Schornsteinfeger zukünftig nicht nur die Anlage der Heizungen prüfen, sondern im Zweifelsfall auch das Alter des Hauseigentümers.
Habecks Heizungspläne: Schornsteinfeger sollen Öl- und Gasheizungen sowie Alter der Hauseigentümer prüfen
Das Gebäudeenergiegesetz sieht, sobald es durch den Bundestag ist, vor, dass ab dem 1. Januar 2024 alle neu installierten Heizungen zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien laufen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Ihnen ist es weiterhin gestattet, auch neue Öl- oder Gasheizungen für ihre alten einzubauen. Dieses Alter muss jedoch kontrolliert werden und dafür werden wohl die Schornsteinfeger herangezogen.
Habecks Heizungspläne: Schornsteinfeger sollen neben Öl- und Gasheizungen auch Alter der Hausbesitzer kontrollieren
Die entsprechende Stelle im §71i (2) GEG lautet: Das Alter der Gebäudeeigentümer zum Zeitpunkt sowie das Gebäudeeigentum zum Zeitpunkt des Einbaus oder der Aufstellung der Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme sind im Rahmen der Feuerstättenschau der Heizungsanlage dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen oder mit schriftlicher Eigenerklärung dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorzulegen.
Was darf nach Habecks Heizungsplänen noch eingebaut werden?
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass ab kommendem Jahr im Grunde nur noch Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung neu eingebaut werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können vorerst weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Übergangsfristen und Ausnahmen sollen den Austausch erleichtern.
Die allgemeine Verunsicherung über Habecks Heizungspläne ist im ganzen Land bei Immobilien- und Hausbesitzern zu spüren. Vor allem aber die Telefone der Schornsteinfeger klingeln derzeit rund um die Uhr. Knapp 200.000 Kundenkontakte am Tag sind eigentlich die Regel. Derzeit sieht Julian Schwark darin eher eine Ausnahme. „Jetzt bekommen unsere Betriebe so viele Anrufe und Nachfragen, dass es ein Vielfaches mehr ist.“ Und praktisch alle Anrufer wollen wissen, „wie es denn jetzt weitergeht mit den Heizungen“, erklärt der Vorstand Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks via Berliner Morgenpost.
Auf der anderen Seite zeigte Schwark sich wenig begeistert über die Pläne, die die in Habecks Heizungsplänen verankert sind und die Schornsteinfeger massiv in die Kontrollen beim Öl- und Heizungsverbot einbeziehen. „Dass Schornsteinfeger künftig das Lebensalter der Hausbesitzer prüfen sollen, erscheint abwegig“, übt der Vorstand zunächst in der Welt gemäßigte Kritik. „Damit setzen wir Verwaltungsrecht durch, und dafür sind wir eigentlich nicht zuständig. Wir prüfen technische Anlagen und nicht einzelne Bürger.“
Habecks Heizpläne: Schornsteinfeger sollen Alter der Hausbesitzer kontrollieren – „nicht die Energiepolizei“
In einem Interview mit focus online wird Schwark dann aber deutlicher in Bezug auf Habecks Heizungspläne und die Einbeziehung der Schornsteinfeger in die Kontrolle des Verbots von Öl- und Gasheizungen bei Hausbesitzern. „Sobald das Gesetz durch den Bundestag ist, werden wir anfangen, unsere Kunden entsprechend zu informieren, welche Auswirkungen das konkret für ihre jeweilige Heizung hat“, erläutert Schwark und betont: „Wir sind nicht die Energiepolizei. Wir sind im Auftrag des Kunden unterwegs.“
Dennoch sollen die Schornsteinfeger in Zukunft nicht nur das Alter der Heizungen, sondern auch das Alter der Besitzer prüfen. Warum die Grenze allerdings im Gebäudeenergiegesetz auf 80 Jahre festgelegt wurde, bleibt ein Mysterium.
Habecks Heizungspläne: Wirtschaftsminister verteidigt die Ausnahme für über 80-Jährige
Der Bundeswirtschaftsminister äußerte sich jungst bei der Funke Mediengruppe zur Ausnahme für über 80-Jährige beim Verbot von Öl- und Gasheizungen. „Wir wollen für hochbetagte Menschen eine pauschale Ausnahme einführen. Wenn ihre Heizung kaputtgeht und irreparabel ist, müssen sie nicht aufs erneuerbare Heizen umstellen“, verteidigte Robert Habeck (Grüne) seine Heizungspläne, ohne konkrete Gründe für die Entscheidung zu nennen. Damit Habecks Heizungspläne aber nicht die Altersvorsorge zerstören, scheint es auch für bis zu 79-Jährige die Option zu geben, sich durch den Heizungstausch nicht „ins Knie zu schießen“ und in den finanziellen Ruin zu begeben.

Allerdings sagte Habeck weiter, dass auch unter 80-Jährige die Möglichkeit hätten, eine Ausnahme zu beantragen. Voraussetzung dafür wäre, „eine unbillige Härte“, die ein Heizungstausch bedeuten würde. Für jeden, „also auch für den 79-Jährigen, bleibt die Möglichkeit, konkret eine Ausnahme zu beantragen“. Für alle anderen könnten Habecks Heizungspläne hohe Bußgelder mit sich bringen.