Grundsteuer und Hebesätze: In vielen Kommunen drohen deftige Aufschläge
Die Höhe der Grundsteuer hängt auch von den Hebesätzen der Kommunen ab. Doch die Unterschiede sind groß.
Frankfurt – Die neue Grundsteuer sorgt seit Monaten für Diskussionsstoff. Nachdem die meisten Grundeigentümer mittlerweile die komplizierte Grundsteuererklärung abgegeben haben, folgt nun das Warten auf die Bescheide vom Finanzamt. Aus diesen kann dann schon einmal grob erschlossen werden, wie hoch die Grundsteuer mit der neuen Reform ausfällt.
Grundsteuer: So wird sie berechnet
Denn die neue Grundsteuer berechnet sich aus verschiedenen Werten. Wie sich diese zusammensetzen, erfahren die Haus- und Grundbesitzer durch zwei Bescheide, die nun nach und nach bei den Betroffenen ankommen. Dabei handelt es sich um den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbetragsbescheid. Im Grundsteuerwertbescheid wird – wie der Name schon sagt – der Grundsteuerwert berechnet. Im Grundsteuermessbetragsbescheid wird dann der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese beträgt bei der neuen Grundsteuer ab 2025 0,031 Prozent.
Das ergibt jedoch immer noch nicht die endgültige Höhe der Grundsteuer. Für die finale Berechnung fehlt dann noch der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde in der das Haus liegt. Die Formel für die Grundsteuerberechnung sieht also folgendermaßen aus:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Höhe der Grundsteuer
Grundsteuer Hebesätze: Vergleich deutscher Landeshauptstädte
Wie hoch der Hebesatz ausfällt, bestimmt jede Kommune separat. Wichtig ist jedoch: Kommunen sollen durch die Reform nun keine Zusatzeinnahmen mit der Grundsteuer generieren. Die Hebesätze sollen also nur so angepasst werden, dass sich das Grundsteueraufkommen im Zuge der Reform nicht verändert. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die derzeitigen Hebesätze in den deutschen Landeshauptstädten.
Musterrechnung. Neue Grundsteuer B für ein Einfamilienhaus in München
500 Quadratmeter Grundstücksfläche, 150 Quadratmeter Wohnfläche, Hebesatz 535 Prozent
2.338,70 (Grundsteuerwert) x 0,031 (Steuermesszahl) x 535 % (Hebesatz) = 387,87 Euro
Die Musterrechnung zeigt deutlich, dass die Höhe der Grundsteuer auch stark von den Hebesätzen der Kommunen abhängt. Inwiefern diese erhöht werden, gleichbleiben oder vielleicht sogar sinken ist noch nicht offiziell bekannt.
Grundsteuer: Eigentümerverband rechnet mit Erhöhung um bis zu 20 Prozent
Der Eigentümerverband Haus&Grund rechnet jedoch mit schlechten Nachrichten für Grundbesitzer. „Landauf, landab heben Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer an“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der Bild-Zeitung. Der Verband rechnet mit Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent.
Warnecke kritisierte, dass viele Kommunen bereits vor der für 2025 geplanten Grundsteuerreform ihre Hebesätze heraufsetzten. „Die Erhöhungen sind durchschaubar: Sie finden rechtzeitig vor der großen Grundsteuer-Reform 2025 statt. Dann sind die Gemeinden nämlich fein raus und können erklären, dass sie nicht weiter anheben werden“, sagte Warnecke der Zeitung. (ph/dpa)