Zielgruppe 1: Reiche und Superreiche, die ihren uneingeschränkten Steuersitz nach Griechenland verlegen, haben demnach einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro pro Steuerjahr für alle ihre Auslandseinkünfte unabhängig von deren Höhe an den hellenischen Fiskus abzuführen. Für Eltern und minderjährige Kinder kostet der Steuer-Status im Paket sogar nur 20 000 Euro. Das war’s.
Der steuerliche Neo-Grieche hat die Herkunft dieser Gelder auch nicht mal zu deklarieren. Die einzige Bedingung: Er muss in einem Kalenderjahr wenigstens kumuliert 183 Tage im Land sein und mindestens 500.000 Euro in Griechenland investieren. Dazu zählen der Erwerb von Immobilien, aber auch bewegliche Vermögenswerte wie Staatsanleihen oder Aktien und Beteiligungen von Unternehmen mit Sitz in Griechenland. Bisher sind so Investitionen von 62 Millionen Euro gezählt worden. Einzig inländische Einkünfte aller Art müssen zu den hohen griechischen Steuersätzen (44 Prozent ab 40 001 Euro) versteuert werden.
Zielgruppe 2: Arbeitnehmer und Freiberufler. Interesse an diesem Sparpaket bekunden bisher hauptsächlich Griechen, die das Land 2010 bis 2020 während der desaströsen Staatsschulden und der damit einhergehenden Wirtschafts- und Finanzkrise verlassen haben. Jetzt kehren sie in ihre alte Heimat Hellas auf einen neuen Arbeitsplatz als abhängig Beschäftigte, Freiberufler und Selbstständige zurück und werden hierzulande mit einem sehr niedrigen Steuersatz besteuert. Die Rückkehrer sind sieben Jahre lang von der Einkommensteuer in Höhe von 50 Prozent des in Griechenland erzielten Einkommens befreit.
Zielgruppe 3: Auch Rentner aus dem Ausland, vor allem Deutschland, hat Mitsotakis ins Visier genommen, um sie mit Steuergeschenken nach Hellas zu locken. Mit bisher eher bescheidenem Erfolg: Bei den Rentnern hat Athen seit 2020 bis heute lediglich 335 Anträge aus 21 Ländern bewilligt, nur 120 befinden sich aktuell in der Bearbeitung. Experten zufolge hat die Pandemie ein größeres Interesse von Ruheständlern bis dato verhindert.
Das Paket der Regierung: Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, werden in jedem Steuerjahr mit einem Satz von lediglich sieben Prozent auf alle im Ausland erzielten Einkünfte besteuert. Günstiger geht es kaum. (FERRY BATZOGLOU)