1. 24hamburg
  2. Wirtschaft

Rundfunkbeitrag: Wichtige Änderung bei GEZ-Bezahlung

Erstellt:

Von: Patricia Huber

Kommentare

Nahezu jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer den Beitrag überweist, sollte eine wichtige Änderung im Auge haben - sonst könnte es teuer werden.

München/Köln - 220 Euro und 32 Cent: So viel bezahlen etwa 46 Millionen (Stand: 2020) deutsche Haushalte im Jahr für Funk und Fernsehen. Der sogenannte Rundfunkbeitrag - früyher genannt GEZ - finanziert die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und muss von fast allen Haushalten bezahlt werden. Ausgenommen sind beispielsweise Hartz-IV-Empfänger, Grundsicherungs-Bezieher oder Studenten, die Bafög erhalten.

Rundfunkbeitrag: Barzahlung nicht mehr für alle möglich

Alle anderen müssen jedes Quartal 55,08 Euro an den sogenannten Beitragsservice bezahlen. Wie bezahlt wird, stand Verbrauchern bisher weitestgehend offen. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. April (Az. 6 C 2.21, 6 C 3.21) schränkt die Bezahlmöglichkeiten jetzt ein. Demnach ist das Bezahlen des Beitrags mit Bargeld nicht mehr für jeden möglich. „Lediglich beitragspflichtige, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, sollen ihren Beitrag künftig bar und ohne Zusatzkosten bezahlen dürfen“, erklärt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern.

Aber auch für einen anderen großen Teil der Beitragszahler gibt es eine wichtige Änderung. Wer das Geld in der Vergangenheit immer selbstständig überwiesen hat, hat in jedem Quartal eine Zahlungsaufforderung per Post erhalten. Doch damit ist jetzt Schluss. Künftig gibt es nur noch eine einmalige Aufforderung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages, auf der alle vier Termine aufgeführt sind. Zu diesen Terminen, immer Mitte des Quartals, muss dann pünktlich selbstständig überwiesen werden.

Rundfunkbeitrag: Wer zu spät überweist, muss mehr bezahlen

Solange sich die Beitragshöhe nicht ändert, bleiben auch die Zahlungstermine in den kommenden Jahren gleich. Wer sich nicht selbst um die pünktliche Bezahlung kümmern möchte, kann den Beitrag auch per Lastschriftverfahren einziehen lassen. Damit ist auch sichergestellt, dass keine Zahlung vergessen wird. Diese Möglichkeit nutzen laut Angaben der Verbraucherzentrale Bayern bereits 73 Prozent aller Beitragspflichtigen. Die übrigen 23 Prozent, also etwa 10,5 Millionen Haushalte, kümmern sich noch selbst um die Bezahlung.

Ein Brief vom Beitragsservice des Rundfunkbeitrags liegt auf einem Überweisungsschein.
Wer den Rundfunkbeitrag selbst überweist, sollte sich dringend die Zahlungstermine im Kalender markieren. © Alexander Ließ/Imago Images

Aber Achtung: Wer zu spät bezahlt, muss mit einem Säumniszuschlag zusätzlich zum Rundfunkbeitrag rechen. Nach dem Fälligkeitstag haben Beitragszahler vier Wochen Zeit, das Geld zu überweisen. „Wird der rückständige Betrag in dieser Zeit nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt“, erklärt Jontofsohn-Birnbaum gegenüber Merkur.de. Darin werden die geschuldeten Beiträge und die Säumniszuschläge festgesetzt. Der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro, macht Jontofsohn-Birnbaum klar.

Unser kostenloser Wirtschafts-Newsletter versorgt Sie regelmäßig mit allen relevanten News aus der Wirtschaft. Hier geht es zur Anmeldung.

Rundfunkbeitrag: Das passiert, wenn er nicht bezahlt werden kann

Sollte ein Verbraucher nicht in der Lage sein, die Gebühren zu bezahlen, gibt es verschiedene Optionen. Auf Anfrage gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung oder der Stundung. Auch ein Vergleich ist eine Option. Dieser ermöglicht es Menschen in finanziell schwierigen Situationen, einen Teil des Zahlungsrückstandes erlassen zu bekommen. Wer Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit vorlegen kann, kann sogar eine Niederschlagung des Zahlungsrückstandes beantragen. Wird jedoch keine dieser Optionen genutzt und der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt, kommt es im schlimmsten Fall zur Vollstreckung. Diese ist jedoch Sache der Länder, Kommunen oder Gemeinden.

Beitragszahler? Teilen sie es uns mit.

Auch interessant

Kommentare