GEZ-Nachfolge
Rundfunkbeitrag: Brief vom Beitragsservice – Wer nicht reagiert, muss zahlen
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- VonPatricia Huberschließen
Der Beitragsservice möchte sicherstellen, dass jeder den Rundfunkbeitrag bezahlt. Dazu werden Briefe verschickt – wer sie ignoriert, muss mit hohen Kosten rechnen.
München – Nahezu jeder deutsche Haushalt muss den Rundfunkbeitrag bezahlen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, beispielsweise für Bürgergeld- oder Bafög-Empfänger. Doch viele möchten sich vor den Kosten für die ehemalige GEZ drücken und melden sich bei einem Umzug in eine neue Wohnung nicht an. Um diesen Personen auf die Schliche zu kommen, schickt der sogenannte Beitragsservice, über den die Bezahlung der Gebühr abgewickelt wird, seit dem 10. Januar Briefe raus.
Rundfunkbeitrag: Brief zum Meldedatenabgleich wird wieder verschickt
„Der bundesweite Meldedatenabgleich soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen“, heißt es auf der Website zum Rundfunkbeitrag. Aber was bedeutet dieser Meldeabgleich konkret? Merkur.de klärt die wichtigsten Fragen:
Wer erhält den Brief vom Beitragsservice?
Alle volljährigen Personen, die keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, erhalten das Schreiben vom Beitragsservice.
Woher hat der Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag die Daten von Personen und Wohnorten?
Die Daten erhält der Beitragsservice von den Einwohnermeldeämtern. Diese geben Informationen zum Namen, der Adresse, dem Doktorgrad, dem Familienstand, dem Geburtsdatum und das Datum des Einzugs in die Wohnung an die Rundfunkbeitrags-Stelle weiter.
Was ist zu tun, wenn man den Brief für den Rundfunkbeitrag erhält?
In dem Anschreiben befindet sich auch ein Antwortbogen. Dieser soll innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurückgeschickt werden. Alternativ kann er auch online beantwortet werden.
Was passiert nach dem Ausfüllen des Antwortbogens?
Durch den Antwortbogen wird geprüft, ob auch jeder, der dazu verpflichtet ist, den Rundfunkbeitrag entrichtet. Wenn die angeschriebene Person in einem Haushalt lebt, in welchem ein Mitbewohner den Beitrag bezahlt, ändert sich nichts und die persönlichen Daten werden vom Beitragsservice gelöscht. Wird der Rundfunkbeitrag noch nicht entrichtet, wird er dann fällig.
Was passiert, wenn man nicht auf das Schreiben des Beitragsservices reagiert?
Vorerst folgt dann ein Erinnerungsschreiben. Gibt es daraufhin immer noch keine Reaktion, wird die betroffene Person automatisch zum Rundfunkbeitrag angemeldet und ein Beitragskonto eröffnet. Damit wird der Betroffene auch zur Zahlung des Beitrags in Höhe von 18,36 Euro pro Monat aufgefordert. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, folgen Mahnungen und im Zweifel sogar ein Vollstreckungsbescheid. Ein Ignorieren des Schreibens führt also nur zu Ärger und im schlimmsten Fall zu hohen Zusatzkosten.
Kann es passieren, dass man bereits die Rundfunkgebühr bezahlt und trotzdem angeschrieben wird?
Ja, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solches Schreiben auch mal bei der falschen Person landet. Ignorieren sollten Sie es aber trotzdem nicht. Auch wer bereits bezahlt, sollte unbedingt den Antwortbogen ausfüllen, um Strafen zu vermeiden. (ph)
Rubriklistenbild: © IMAGO / U. J. Alexander