Tausende Euro vom Staat: So kommen Sie an die Förderung für Wärmepumpen

Wärmepumpen sollen die Wärmewende bringen. Dabei wird der Einbau von Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen staatlich unterstützt. Ein Überblick.
Berlin – Ab dem Jahr 2024 soll nach dem Willen der Ampel-Koalition jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll zwar „technologieneutral“ passieren. Doch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) setzt vor allem auf den Einbau von Wärmepumpen.
Wer jetzt schon in seinem Eigenheim auf Wärmepumpen umsatteln will, wird dabei unter bestimmten Voraussetzungen durch den Staat mit Förderangeboten unterstützt. Ein Überblick.
Wärmepumpen: Bis zu 40 Prozent Förderung möglich
Zum Einsatz kommt dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer beispielsweise eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, kann auf bis zu 40 Prozent der Investitionssumme als Zuschuss vom Staat hoffen. Bei den aktuellen Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe sind da schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Die Förderung setzt sich dabei folgendermaßen zusammen:
- Der Basis-Zuschuss für eine Wärmepumpe beträgt 25 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass ein förderfähiges Gerät eingebaut wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine Liste mit allen Wärmepumpen, die gefördert werden.
- Dazu kommt ein Heizungs-Tausch-Zuschuss von zehn Prozent. Dieser gilt, wenn man beispielsweise eine noch funktionstüchtige Öl- oder Gas-Etagenheizung durch eine Wärmepumpe vollständig ersetzt.
- Außerdem werden fünf Prozent gezahlt, wenn eine Wasser- oder Erdwärmepumpe installiert wird.
Die individuelle Förderhöhe kann mit dem Förderrechner des Bundesverbands Wärmepumpe ausgerechnet werden.
Die BEG gilt deutschlandweit. Zusätzlich haben aber auch einige Bundesländer eigene Fördermodelle aufgelegt, die separat beantragt werden können.
Förderung für Wärmpumpen: Das muss beim Antrag beachtet werden
Wer den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe plant, sollte allerdings nicht sofort loslegen. Damit mit der Förderung alles klappt, müssen bestimmte Schritte eingehalten werden.
- Als erstes sind Kostenvoranschläge von Experten einzuholen. Experten und Fachunternehmen findet man zum Beispiel über eine Liste der Deutschen Energie-Agentur. Bei dem Kostenvoranschlag wird auch berechnet, wie hoch die Fördersumme ausfallen könnte. Wichtig: Förderanträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen, warnt der Verband. Das bedeutet: Einen Auftrag sollte man noch nicht erteilen, sondern erst einmal den Antrag stellen.
- Den Förderantrag können Sie online beim BAFA einreichen. Dazu muss der „Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen“ ausgefüllt werden – und dabei den Zugang zum BAFA-Portal per Mail aktivieren.
- Wenn der Antrag bewilligt ist, kann man die Aufträge vergeben und die Wärmepumpe einbauen lassen. Danach können die Nachweise und Unterlagen beim BAFA-Portal hochgeladen und eingereicht werden. Nach der Prüfung durch die Behörde sollte die Förderung ausbezahlt werden.