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Grundrente: Was das ist, wer sie bekommt und wie man das Geld erhält

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Von: Lisa Mayerhofer, Dennis Fischer

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Rentner
Seit 2021 gibt es die Grundrente für Rentner und Rentnerinnen mit geringem Einkommen. (Symbolbild) © Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Seit 2021 gibt es die Grundrente für Rentner und Rentnerinnen mit geringem Einkommen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Berlin – Aktuell erhalten 1,1 Millionen Menschen in Deutschland eine Grundrente. Sie ist dazu da, um niedrige Renten aufzustocken. Doch wer bekommt die Grundrente, welche Bedingungen gelten und muss ein Antrag gestellt werden? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Was ist die Grundrente?

Der Grundrentenzuschlag ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Dabei erhalten Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Grundrente haben, zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente einen individuellen Zuschlag. Die Grundrente soll dazu dienen, kleine Renten auf einen Mindestbetrag aufzustocken. Sie wurde am 1. Januar 2021 eingeführt. Aktuell erhalten 1,1 Millionen Menschen in Deutschland eine Grundrente.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Rentenversicherungsverlauf und der Erwerbsbiografie. Unter anderem hängt die Höhe des Zuschlags davon ab, wie viele Jahre der Rentner oder die Rentnerin gearbeitet hat und was in dieser Zeit verdient wurde. Die durchschnittliche Höhe des Grundrentenzuschlags liegt aktuell bei rund 86 Euro im Monat (Stand März 2022). Zuvor waren es 75 Euro.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Den Zuschlag können laut Deutscher Rentenversicherung die Rentnerinnen und Rentner erhalten, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben. Zudem muss der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus den Grundrentenbewertungszeiten unterhalb einer festgelegten Höchstgrenze liegen. Diese liegt bei mindestens 35 Jahren Grundrentenzeiten bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherter in Deutschland.

Zu den Grundrentenzeiten zählen nicht nur Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung, sondern unter anderem auch Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Pflege oder Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.

Wie funktionieren Antragstellung und der Auszahlung?

Zuständig für die Prüfung und Auszahlung der Grundrente ist die Deutsche Rentenversicherung. Einen Antrag auf Grundrente müssen Rentnerinnen und Rentner nicht stellen, denn ob jemand Anspruch auf die Grundrente hat, wird bei erstmaliger Auszahlung der Altersrente automatisch geprüft. Gibt es einen Anspruch, wird der entsprechende Betrag mit der eigentlichen gesetzlichen Rente monatlich ausgezahlt. Das Geld gibt es im Regelfall am letzten Tag des Monats.

Muss die Grundrente versteuert werden?

Das hängt letztlich davon ab, wie hoch das Gesamteinkommen der betroffenen Rentner ist. Liegt das zu versteuernde Einkommen 2023 oberhalb des Grundfreibetrags von 10.908 Euro, muss man auch die Grundrente anteilig versteuern.

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