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Früher in Rente: Wie man mit Sonderzahlungen seine Auszahlung aufstockt

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Von: Amy Walker

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Viele Menschen machen sich Sorgen um ihre Rente und ob sie damit über die Runden kommen werden. Die Rentenversicherung bietet zur Verbesserung der Rente aber einige Möglichkeiten.

Berlin – Reicht die Rente später zum Leben? Das ist die Frage, die sich jeder und jede irgendwann stellen muss. Denn die Gefahr der Altersarmut ist groß: Knapp über ein Fünftel der über-65-Jährigen ist davon betroffen. Es gibt aber viele Wege, um die Rente später aufzubessern. Eine davon geht über Sonder- und Nachzahlungen in die Rentenversicherung. In manchen Fällen lässt sich damit sogar eine Frührente finanzieren.

Sonderzahlungen in die Rentenversicherung: So geht‘s

Zu unterscheiden ist zwischen den Sonderzahlungen, Nachzahlungen und freiwilligen Rentenbeiträgen. Die ersten beiden können theoretisch von jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin in Anspruch genommen werden. Die freiwilligen Rentenbeiträge sind nur denjenigen vorbehalten, die nicht pflichtversichert sind. Das sind beispielsweise viele Selbstständige.

Eine Frau steht lächelnd in einer Küche und hält eine Kaffeetasse.
Ab in die Frührente: Wer die Rente aufstockt, kann es schaffen © IMAGO/Eva Blanco

Sonderzahlungen sind Einmalzahlungen oder mehrere Teilzahlungen, die man zusätzlich in die Rentenkasse einzahlt. Das heißt, Arbeitnehmende können einen Betrag an die Rentenversicherung überweisen und erhalten dann später mehr Rente. Es ist nicht notwendig, die Sonderzahlung auf einmal zu leisten – es gehen auch mehrere Teilbeträge verteilt über mehrere Jahre. Viele Versicherte nutzen die Sonderzahlung, um Abschläge auszugleichen, die durch eine Frührente entstehen.

Wer früher in Rente gehen will als das gesetzliche Renteneintrittsalter, erhält weniger Rente. Pro Monat früher sind es 0,3 Prozent weniger Rente, maximal können es 14,4 Prozent sein. Wer eine Sonderzahlung einzahlt, die genau diesen Abschlag jedoch ausgleicht, erhält am Ende genauso viel Rente, wie wenn man bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet hätte.

Beispiel

Renate muss eigentlich noch bis 66 arbeiten, dann hat sie Anspruch auf ihre volle Rente. Sie würde aber gerne zwei Jahre früher, also mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen. Sie müsste dann aber Abschläge in Höhe von 7,2 Prozent in Kauf nehmen. Damit würde sich ihre monatliche Rente von 1000 Euro auf 928 Euro verringern. Um trotzdem wie geplant mit 64 in Rente zu gehen, leistet sie einige Jahre zuvor eine Sonderzahlung in Höhe von 15.500 Euro. Damit wird sie die nächsten 18 Jahre lang den Verlust ausgeglichen haben.

Wer die Sonderzahlung bezahlt und später weiter bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, hat entsprechende Vorteile: Die Rente erhöht sich einfach dann um den entsprechenden Betrag.

Voraussetzungen für die Sonderzahlung

Um eine Sonderzahlung leisten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Versicherte müssen also:

Seit 2012 hat sich das Interesse an Sonderzahlungen laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund deutlich vergrößert. Haben sich 2012 nur 933 Versicherte für eine Sonderzahlung entschieden, so waren es 2021 schon 41.483.

Nachzahlungen können Rente ebenfalls aufbessern

Neben den Sonderzahlungen gibt es für Pflichtversicherte noch die Möglichkeit der Nachzahlung, um Rentenlücken zu schließen. Mit einer Nachzahlung können Versicherte die Beiträge einzahlen, die sie im Rahmen einer Ausbildungszeit nicht gezahlt haben. Wer also ab dem 16. Lebensjahr für längstens acht Jahre eine Ausbildung gemacht hat oder studiert hat, kann einen solchen Antrag stellen. Wer in dieser Zeit schon Beiträge gezahlt hat, kann das Angebot nicht in Anspruch nehmen. Es ist also nicht möglich, die schon geleisteten Beiträge aufzubessern.

Um eine Nachzahlung zu leisten, darf man nicht älter als 45 Jahre alt sein. Es ist aber möglich - auch über den 45. Geburtstag hinaus - die Nachzahlung in Raten bis zu fünf Jahre lang abzuzahlen. Bei den Nachzahlungen kann man selbst entscheiden, wie viel man aufstocken möchte: Der Mindestbetrag ist 83,70 Euro, der Höchstbetrag 1.246,20 Euro pro Monat. Auch bei den Nachzahlungen kann es sich lohnen, damit die Abschläge auszugleichen, die man durch eine Frührente in Kauf nehmen muss.

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