Früher in Rente gehen? Mit diesen Abschlägen müssen Ruheständler rechnen

Viele Menschen träumen davon, früher in Rente zu gehen. Wie realistisch ist das? Wir erklären anhand eines Beispiels, mit welchen Abschlägen Arbeitnehmer rechnen müssen.
München - In Frankreich soll länger gearbeitet werden, was wütende Proteste der Bevölkerung nach sich. Während die gesetzliche Altersgrenze in vielen Ländern auf dem Prüfstand steht, gibt es in Deutschland nach wie vor die Möglichkeit, früher das Arbeitsleben zu beenden und vorzeitig den wohlverdienten Ruhestand zu genießen.
Der Haken: Das funktioniert in den meisten Fällen nicht, ohne dabei finanzielle Abstriche zu hinzunehmen.
Renteneintrittsalter: Jeder Monat früher kostet 0,3 Prozentpunkte
Grundsätzlich ist das Renteneintrittsalter in der Bundesrepublik an das Geburtsjahr gekoppelt. Weil die offizielle Lebenserwartung jedoch mit zunehmendem Alter anwächst, steigt auch die gesetzliche Grenze sukzessive an. So wird die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre ausgeweitet, dabei wächst das reguläre Alter für den Renteneintritt pro Jahr um zwei Monate.
Wer entsprechende Rücklagen gesammelt hat und/oder auf etwas Geld verzichten möchte - und dafür weniger arbeiten - hat jedoch die Möglichkeit, sich früher von der Arbeitswelt zu verabschieden. Dabei gilt folgende Faustregel:
- Jeder Monat, den man sich früher in Rente begibt, zieht einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent nach sich.
Dazu kommt, dass die Gesetzgebung nicht alle Bürger und Bürgerinnen in Deutschland gleich behandelt: Es wird zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte unterschieden.
Während sich manche Personen bereits im Alter von 63 Jahren in die Rente begeben können, sieht das bei anderen wiederum anders aus. Hier spielen sowohl das Geburtsjahr als auch die absolvierten Beitragsjahre eine Rolle. Denn wer bei letzteren das “Soll” erfüllt, für den ist bereits ein Ruhestand mit 63 möglich, ohne eine Rentenminderung hinzunehmen.
Früher in Rente gehen? Beispiel zeigt, welche Abzüge drohen
Wie konkret die Berechnung für einen früheren Renteneintritt aussehen kann, wollen wir anhand eines Beispiels mithilfe des Rechners der Deutschen Rentenversicherung veranschaulichen:
- Für eine Person, die im Januar 1969 geboren wurde, ist die Regelaltersgrenze am 1. Februar 2036 erreicht.
- Der am frühesten mögliche Renteneintritt für langjährig Versicherte (bei 35 Beitragsjahren) wäre am 1. Februar 2032, wobei die Rente allerdings um 14,4 Prozentpunkte geringer ausfallen würde.
- Nach Vollendung der 45 Versicherungsjahre gibt es hingegen die volle Rente - das wäre ab dem 1. Februar 2034 der Fall.
Eine andere Möglichkeit, mit der sich viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ebenso anfreunden können, ist eine Mischform aus weniger Arbeit und mehr Freizeit: Altersteilzeit. (PF)