Drängeln, Rasen, Falschparken: EU will Verkehrsdelikte künftig rigoros verfolgen - auch über Ländergrenzen

Gut die Hälfte der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte werden in der EU nie verfolgt. Das will Brüssel ändern. Für Autofahrer kann das zu empfindlichen Strafen führen - bis zum Entzug des Führerscheins.
Brüssel – Wer im EU-Ausland geblitzt wird, kann darauf hoffen, dass die Rechnung nie ankommt. 40 Prozent der Verkehrsverstöße, die Autofahrer im EU-Ausland begehen, bleiben straflos. Das haben die jüngsten Zahlen zur Straßenverkehrssicherheit der Europäischen Kommission ergeben. Das soll sich künftig ändern: Eine neue Vorschrift soll die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten verstärken und die Strafverfolgung von Verkehrsvergehen vereinfachen. Die Kommission schlägt außerdem vor, dass der Führerschein auch bei Verkehrsdelikten im Ausland entzogen werden kann.
Verkehrsdelikte im Ausland: Null Toleranz bei Alkohol am Steuer
Nach Angaben der EU-Kommission bleiben viele Verkehrsdelikte ungestraft, da Täter im Ausland nicht ermittelt werden können. Mit der neuen Vorschrift sollen Behörden den Zugang zu allen nationalen Führerscheinregistern der EU-Staaten bekommen, wie merkur.de berichtet.
Außerdem plant die EU, die Strafverfolgung auf zusätzliche Verkehrsdelikte auszuweiten. Aktuell werden eigentlich nur zwei Verkehrsverstöße grenzüberschreitend verfolgt: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Trunkenheit am Steuer. Das soll sich mit der neuen Vorschrift ändern. Demnach werden künftig auch weitere Verkehrsdelikte im Ausland verfolgt:
- Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Auto
- Gefährliche Überholmanöver
- Gefährliches Parken
- Überfahren einer oder mehrerer durchgezogener weißer Linien
- Fahren in verbotener Fahrtrichtung
- Nichtbeachtung der Rettungsgassen
- Fahren mit überladenem Fahrzeug
Hinzu kommen soll eine EU-weite Regel zu Alkohol am Steuer. Fahranfänger sollen EU-weit innerhalb der zweijährigen Probezeit keinerlei Alkohol am Steuer trinken dürfen. Diese Regel ist schon in manchen EU-Ländern, wie in Deutschland, gültig. Es soll also eine Vereinheitlichung der Regeln stattfinden.
Führerschein kann EU-weit entzogen werden: „Führerschein-Tourismus“ soll ein Ende finden
Nach aktuellen EU-Vorschriften kann der Führerschein eines EU-Bürgers, der extrem gefährlich im EU-Ausland fährt, nicht entzogen werden. Einem Autofahrer kann der Führerschein nur dann weggenommen werden, wenn er im eigenen Land gegen die Verkehrsregeln verstößt. Das soll sich mit der neuen EU-Vorschrift ändern: Wer ein schweres Delikt begeht, dem kann künftig auch im Ausland der Führerschein entzogen werden. Ein Mitgliedsstaat soll auch das Recht haben, einem gefährlichen Autofahrer innerhalb dieses Staats ein grundsätzliches Fahrverbot auszusprechen.
Zudem will die EU den sogenannten „Führerschein-Tourismus“ unterbinden. Es sei laut Gesetzesentwurf ein „weit verbreitetes Phänomen“, dass Autofahrer ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, um einen neuen Führerschein zu bekommen, wenn ihm die Fahrerlaubnis im eignen Land entzogen wurde. Durch die engere Zusammenarbeit der nationalen Führerscheinbehörden und die Einführung eines EU-weiten digitalen Führerscheins soll dieses Phänomen gestoppt werden.