Kompromiss bei Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen: Große Tücken bei den Ausnahmen
Die Ampel-Koalition hat das Gesetz zum Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen überarbeitet. Doch der große Wurf im Sinne von Immobilienbesitzern ist es nicht.
Berlin - Die Ampel-Koalition hat beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen einen Kompromiss erzielt. Er soll nun zeitnah in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen.
Der Kompromiss sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vor, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings wird auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen verzichtet.
Ampel-Kompromiss bei Heizungsverbotsplänen: Ausnahmen sollen Gemüter beruhigen
Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, um beispielsweise bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Grund ist, dass es für Wärmepumpen zum Teil lange Lieferzeiten gibt.

Die 65-Prozent-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen gilt zudem nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, soll das neue Recht mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren greifen. Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen.
Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit. So soll der Einbau von sogenannten H2-Ready-Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, möglich sein.
Ampel-Kompromiss bei Heizungsverbotsplänen: Hier lauern Fallstricke
Doch der Kompromiss birgt Tücken, die Ausnahmen sind teilweise realitätsfern. So ist zwar der Einbau neuer Gasheizungen auch dann möglich, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung ist laut der Deutschen Presse-Agentur aber, dass es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt. Das heißt, ohne derartige Pläne, zum Beispiel in einer Stadt, gilt das Einbauverbot. Das trifft auch zu, wenn eine Gasheizung defekt ist. Zudem gibt Uta Weiß von der Agora Energiewende gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe zu bedenken, dass H2-Ready-Heizungen für die Verbrennung von reinem Wasserstoff kostspielig umgerüstet werden müssen.
Eine weitere Falle ist die Übergangsregel, wenn eine defekte Gasheizung schnell ersetzt werden muss. Es ist dann zwar möglich, erneut eine Gasheizung einzubauen, doch diese muss aber binnen drei Jahren mit moderner Technik, zum Beispiel einer Wärmepumpe, ergänzt werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Das bedeutet doppelte Kosten für den Immobilienbesitzer.
Zudem könnte die Regel, dass über 80-jährige Besitzer einer Gas- und Ölheizung vom Einbauverbot ausgenommen sind, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Es ist nicht ersichtlich, warum ein 79-Jähriger eine teure Wärmepumpe einbauen muss, der ein Jahr ältere Nachbar dagegen nicht.