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Doppelbesteuerung der Rente – Wegweisendes Urteil gefällt

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Von: Tobias Utz

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Doppelbesteuerung der Rente
In München wurde ein entscheidendes Urteil zur Doppelbesteuerung der Rente gefällt. (Symbolfoto) © Christin Klose/dpa

In München wurde ein wegweisendes Urteil zur Doppelbesteuerung der Rente gefällt. Es ging um Millionen.

+++ 10.15 Uhr: Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Steuerberaters wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zurückgewiesen. Es liege in dem vorliegenden Fall keine Doppelbesteuerung vor*, weshalb die Revision unbegründet sei, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München.* Die Richter legten allerdings erstmals eine konkrete Formel für die Berechnung der doppelten Besteuerung fest, von der in Zukunft zahlreiche Rentner betroffen sein werden.

Der Bundesfinanzhof will am Montag (31.05.2021) noch in einem zweiten Verfahren entscheiden. Obwohl der Kläger im ersten Verfahren verlor, hat das Urteil nun weitreichende Folgen für die Rentner. So legte der Bundesfinanzhof fest, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben muss. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, müssen künftig unberücksichtigt bleiben. Ursprung des Verfahrens ist die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Die bis 2040 laufende Übergangsregelung dafür hält der Bundesfinanzhof weiter für verfassungsgemäß.

Erstmeldung vom Montag, 31.05.2021, 08.00 Uhr: Die mit Spannung erwarteten Urteile des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung von Renten könnten für den deutschen Fiskus Mindereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe bedeuten. Sollte der Staat im Zuge einer dann notwendigen Reform die Doppelbesteuerung künftig vermeiden, „könnten sich die Mindereinnahmen zwischen 2020 und 2040 insgesamt auf schätzungsweise 90 Milliarden Euro belaufen“, heißt es in einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft, wie das Handelsblatt berichtete.

Doppelbesteuerung der Rente: Wegweisendes Urteil steht an

Der Bundesfinanzhof in München verkündet am Montag seine Entscheidungen in zwei Verfahren zur Doppelbesteuerung von Renten. In den für viele Menschen im Ruhestand relevanten Prozessen geht es um die 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte nachgelagerte Besteuerung. Viele Rentner beklagen eine doppelte steuerliche Belastung, zunächst im Arbeitsleben und dann nochmals im Ruhestand. Dies ist aber verfassungsrechtlich verboten.

Eine Option zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wäre es laut IW, den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils von derzeit 81 Prozent von einem Prozentpunkt auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr zu verlangsamen und gleichzeitig ab sofort zuzulassen, dass Rentenbeiträge steuerlich vollständig abgezogen werden dürfen. Bisher ist das nur zu 90 Prozent für 2020 und zu 92 Prozent für 2021 möglich.

„Dadurch würde der Anpassungsprozess bei der Rentenbesteuerung nicht unterbrochen, die Doppelbesteuerung aber zurückgedrängt und ab dem Jahr 2030 sogar weitgehend vermieden“, sagte IW-Forscher Tobias Hentze der Zeitung. Allerdings wäre dieser Schritt mit Mindereinnahmen in Höhe von 90 Milliarden Euro auch sehr teuer. (tu mit AFP/dpa) *fr.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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