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Bürgergeld: Ohne Bankkonto bleibt weniger vom Regelsatz

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Von: Patricia Huber

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Bürgergeld-Bezieher ohne Konto bei einem Geldinstitut haben einen Nachteil. Denn dadurch bleibt ihnen am Ende weniger Geld vom Regelsatz.

München – Bürgergeld-Bezieher haben ihre Ausgaben in der Regel genaustens im Blick. Schließlich ist der Regelsatz von 502 Euro für Alleinstehende genaustens und auch durchaus knapp berechnet. Doch für manche fällt das Bürgergeld sogar noch geringer aus. Denn wer kein Bankkonto hat, hat bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) das Nachsehen.

Zwar kann man das Bürgergeld auch ohne Konto erhalten, doch dafür muss man einen Teil der Sozialhilfe abtreten. Wie die BA auf ihrer Website deutlich macht, entstehen bei der Auszahlung durch einen Scheck Gebühren, die pauschal vom Bürgergeld abgezogen werden. Bürgergeld-Bezieher können die Schecks bei der Deutschen Post oder der Postbank auszahlen lassen.

Bürgergeld via Scheck auszahlen lassen: So viel kostet es

Diese Kosten fallen dabei laut einem Bericht von gegen-hartz.de an:

Wer sich also monatlich den Bürgergeld-Regelsatz per Scheck auszahlen lässt, muss jährlich auf 72 Euro verzichten. Das kommt einer indirekten Bürgergeld-Kürzung gleich. Wie aus einer Anfrage der Partei Die Linke hervorgeht, wurden 2022 438.000 Bürgergeld-Auszahlungen per Scheck durchgeführt. Das berichtet gegen-hartz.de. Bricht man diese Zahl auf einzelne Bürgergeld-Beziehende herunter, würde das 36.500 Betroffene ergeben.

Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
Wer sich das Bürgergeld per Scheck auszahlen lässt, muss mit Zusatzkosten rechnen. (Symbolfoto) © IMAGO/Rolf Poss

Konto auch für Bürgergeld-Empfänger: Welche Ausnahmen gelten

Die Bundesagentur für Arbeit weist auf ihrer Website auch darauf hin, dass Geldinstitute gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Verbrauchern die Eröffnung eines Basiskontos zu ermöglichen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Laut der Verbraucherzentrale darf nur in diesen Fällen das Basiskonto abgelehnt werden:

Sollte das Geldinstitut eine Kontoeröffnung ohne einen dieser Gründe ablehnen, kann dagegen ein Verfahren eröffnet werden. Dazu muss man sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Das passende Formular dazu stellt die Verbraucherzentrale hier zur Verfügung. Der Antrag ist kostenlos. (ph)

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