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Aus für Öl- und Gasheizungen: Wann Eigentümer ihre Heizung wirklich ersetzen müssen

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Von: Lisa Mayerhofer

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Der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition sorgt unter Hausbesitzern für Unruhe. Ein Überblick zeigt, wann Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen – und welche Ausnahmen es gibt.

Berlin – Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen verboten. Jede neue Heizung muss dann zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. So steht es im neuen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition. Ein Überblick zeigt, was das für Hausbesitzer und Eigentümer bedeutet.

Vorab: Bisher handelt es sich um einen Entwurf der Ampel zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz. Noch ist es in der aktuellen Version nicht im Bundestag beschlossen, es können also noch weitere Änderungen erfolgen.

Neuer Gesetzentwurf: Müssen Eigentümer ab 2024 eine neue Heizung einbauen lassen?

Immerhin hat sich die Regierung aber nun auf etwas geeinigt, was bei vielen Hausbesitzern für Erleichterung sorgen dürfte: Denn im neuen Gesetzesentwurf verzichtet die Ampel auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen.

Winterwetter
Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen verboten. (Symbolbild) © Jan Woitas/dpa/Symbolbild

Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen auch ab kommendem Jahr weiterhin genutzt werden können, wenn diese ordnungsgemäß laufen. Sollte die Heizung ab 2024 einen Defekt aufweisen, kann aber repariert werden, so darf sie ebenso weiter laufen.

Es gibt jedoch einen Haken bei älteren Modellen: Denn wenn eine Heizung mehr als 30 Jahre in Betrieb ist, sind Eigentümer zu einer Modernisierung verpflichtet. Das besagt eine schon länger bestehende Regelung. Dafür gibt es aber viele Ausnahmen wie beispielsweise für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für selbstnutzende Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.

Aus für Gas- und Ölheizungen: Gibt es eine Härtefallregelung?

Ja. Laut dem neuen Gesetzentwurf greift darüber hinaus eine allgemeine Härtefallregelung. Diese gilt, wenn beispielsweise bei einem drohenden Heizungstausch Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen.

Zudem gelten die Regeln für den Einbau neuer Heizungen nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Sollte ihre Immobilie allerdings verkauft oder vererbt werden, greift wieder das neue Recht mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Können Hausbesitzer ab 2024 eine neue Gas- und Ölheizung einbauen?

Ein Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ist ab 2024 nur noch in Ausnahmefällen möglich. Allerdings gibt es Übergangsfristen, wenn beispielsweise eine Heizung kurzfristig ersetzt werden muss. Dann kann eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden, damit die Betroffenen nicht frieren müssen. Diese muss dann allerdings nach spätestens drei Jahren auf das 65-Prozent-Ziel hinsichtlich Erneuerbarer Energien umgerüstet werden.

Welche Möglichkeiten gibt es für Eigentümer bei einem Heizungswechsel?

Wer seine Heizung modernisieren möchte oder muss, kann beispielsweise zu Solarenergie, einer Stromdirektheizung oder Wärmepumpen greifen.  Auch eine Gasheizung, die auch mit Wasserstoff betrieben werden kann, wäre eine Option. Voraussetzung dafür ist allerdings das nötige Wasserstoffnetz zur Versorgung mit dem Brennstoff – und das gibt es bis jetzt nur in wenigen Regionen Deutschlands.

Wer ein Haus in einer größeren Stadt besitzt, hat unter Umständen zudem die Möglichkeit, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen. Damit gilt die 65-Prozent-Vorgabe als erfüllt, heißt es aus dem Bau- und dem Wirtschaftsministerium. Denn diese Netze sollen in den kommenden Jahren mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer einen Anschluss an ein solches Netz in Aussicht hat, aber noch nicht durchführen kann, bekommt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

Je nach individuellen Fall können unterschiedliche Möglichkeiten zum Zug kommen – Energieberater können Betroffene bei der Lösungsfindung helfen. Diese können dann prüfen, welche Energie-Maßnahmen sich am besten im individuellen Fall eignen und welche Fristen dabei gelten. Dies sei kaum selbstständig herauszufinden, sagt Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber dem WDR. Qualifizierte Berater lassen sich über die Deutsche Energie-Agentur finden.

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