Grundrente: Wie viel gibt es und welche Voraussetzungen gelten – was Rentner wissen müssen
Für Ruheständler mit geringer Rente bietet der Staat Hilfe. Die Grundrente soll das Existenzminimum sichern. Die wichtigsten Fragen zum Zuschlag im Überblick.
Berlin/München – Seit dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland die Grundrente. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Rentner, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, auch eine angemessene Rente erhalten. Die Grundrente wird somit als Zuschlag zu den erarbeiteten Rentenansprüchen ausgezahlt.
Wie hoch ist die Grundrente in Deutschland?
Die Höhe der Grundrente wird individuell bestimmt. Laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beträgt die durchschnittliche Höhe des Grundrentenzuschlags 86 Euro (brutto). Maximal können Rentner 441 Euro an Grundrente zusätzlich zu ihrer Rente erhalten.
Wer bekommt die Grundrente?
Grundsätzlich erhält die Grundrente, wer ein Leben lang gearbeitet hat, aber nur ein niedriges unterdurchschnittliches Einkommen erhalten hat. Aktuell erhalten rund 1,1 Millionen Ruheständler den Zuschlag, wie das BMAS erklärt.
Was sind die Voraussetzungen für die Renten-Grundsicherung?
Um die Grundrente zu erhalten, muss der Rentner mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten aufweisen. Zudem muss der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus den Grundrentenbewertungszeiten unterhalb einer festgelegten Höchstgrenze liegen. Diese liegt bei mindestens 35 Jahren Grundrentenzeiten bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherter in Deutschland.
Zu den Grundrentenzeiten zählen laut BMAS:
- Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung
- Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherten Berufsausbildung
- Zeiten der Selbstständigkeit mit Rentenversicherungspflicht, oder Pflichtversicherung auf Antrag
- Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit
- Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Pflege
- Beitragszeiten aufgrund eines rentenversicherungspflichtigen Minijobs
- Zeiten des Wehrdienstes
- Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz
- Ersatzzeiten wie beispielsweise Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft etc.
Was zählt zu den Grundrentenbewertungszeiten?
Dazu zählen alle oben genannten Grundrentenzeiten mit einem Entgeltpunktewert von mindestens 0,3 pro Jahr. Wer also in einem Jahr mindestens 0,3 Rentenpunkte (also 30 Prozent des deutschen Durchschnittsverdiensts) verdient hat, kann dieses zur Grundrentenbewertungszeit zählen.
Muss man die Grundrente beantragen?
Nein, die Grundrente muss nicht beantragt werden. Ob ein Anspruch besteht, wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Auch die Auszahlung erfolgt ganz automatisch.
Für welche Renten gibt es den Zuschlag?
Den Zuschlag gibt es für alle Rentenarten, also für die klassische Altersrente, die Witwen- und Witwerrente, die Erziehungsrente und die Erwerbsminderungsrente. (ph)