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Wirbel um Verdächtigen im Fall „Maddie“: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde bei Gericht ein

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Von: Moritz Bletzinger

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Ist Christian B. für das Verschwinden von Maddie verantwortlich?
Ist Christian B. für das Verschwinden von Maddie verantwortlich?  © epa/Luis_Forra/Fotomontage

Der Prozess gegen den Verdächtigen im Fall „Maddie“ ist vorerst geplatzt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig findet sich nicht damit ab und legt Beschwerde ein, wie IPPEN.MEDIA weiß.

Braunschweig – Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will den Mann vor Gericht bringen, der verdächtigt wird, Maddie McCann entführt zu haben. Aber das Landgericht machte nicht mit und wies die Anklage vom Oktober 2022 zurück. Die Strafkammer erklärte sich für „nicht zuständig“.

Zusätzlicher Haftbefehl aufgehoben: Landgericht will nicht gegen Verdächtigen im Fall „Maddie“ verhandeln

Christian B. sitzt derzeit für eine andere Tat in einem deutschen Gefängnis. Auch bei der geplanten Anklage sollte nicht der Fall „Maddie“, sondern fünf andere Sexualstraftaten verhandelt werden, die der 45-Jährige zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Aktuell gilt seine Haft bis 2025, er verbüßt eine siebenjährige Haftstrafe für eine Vergewaltigung aus dem Jahr 2005. Sollte kein neuer Prozess hinzukommen, ist er in knapp zwei Jahren wieder frei. Den zusätzlichen Haftbefehl hat das Landgericht bereits aufgehoben.

Wieso will das Landgericht Braunschweig nicht gegen ihn verhandeln? Es geht darum, wo Christian B. vor seiner Flucht nach Portugal gelebt hat. Weil er in Deutschland keinen festen Wohnsitz mehr hat, richtet sich die Zuständigkeit nach seinem letzten Aufenthaltsort.

Mutmaßlicher Entführer von Maddie McCann besitzt Grundstück in Sachsen-Anhalt

Zuletzt war Christian B. in Braunschweig gemeldet, deshalb ermittelt die hiesige Staatsanwaltschaft seit Jahren. „Darauf kommt es nach Auffassung der Kammer allerdings nicht an“, wendet das Landgericht ein. Und stützt sich dabei unter anderem auf eine Aussage des Angeklagten selbst. Er habe angegeben, vor seiner Ausreise in Sachsen-Anhalt gelebt zu haben, teilt die Behörde mit. Dort besitzt Christian B. ein Grundstück, das er zwei Monate vor seiner Flucht gekauft hatte. „Es befand sich zudem – neben diversen Fahrzeugen – auch persönliche Habe des Angeschuldigten auf diesem Grundstück“, so das Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat jetzt, wie angekündigt, Beschwerde gegen diese Entscheidung eingeleitet. Die Ermittelnden sind davon überzeugt, zuständig zu sein.

Neuigkeiten zum Verdächtigen im Fall „Maddie“: Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht Zuständigkeit bei sich

Dabei geht es der Staatsanwaltschaft scheinbar nicht darum, den Fall „Maddie“ nicht abgeben zu müssen. „Wir setzen uns nicht dafür ein, dass der Fall in Niedersachsen bleibt. Sie können mir glauben, dass die Ermittlungen ziemlich viel Ermittlungskapazität binden, die wir auch in anderen Ermittlungsverfahren einbringen können. Es gibt aber Zuständigkeitsregelungen in der Strafprozessordnung, an die man sich halten muss“, sagte Sprecher Christian Wolters auf Anfrage von 24hamburg.de von IPPEN.MEDIA.

Und weiter: „Unter Zugrundelegung unserer Erkenntnisse liegt die Zuständigkeit nach unserer Ansicht hier bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Wir werden sehen, ob die Gerichte das auch so beurteilen.“

Staatsanwaltschaft Braunschweig muss „Maddie“-Ermittlungen nicht einstellen

Das Landgericht erklärt IPPEN.MEDIA derweil, dass der Fall „Maddie“ sowieso vorerst in Niedersachsen bleiben würde. „Das hat keinen Einfluss, es geht nur um die konkreten Fälle in der Anklage“, sagt eine Sprecherin. Eine Präzedenz-Entscheidung wäre aber sicherlich getroffen.

„Sollte tatsächlich ein anderes Landgericht und damit eine andere Staatsanwaltschaft zuständig sein, würde das Verfahren dorthin abgegeben werden“, erklärt Staatsanwaltschaftssprecher Wolters.

Die Behörden aus Niedersachsen müssten sowieso nicht die Finger vom Fall lassen, merkt Wolters an. „Grundsätzlich können Staatsanwaltschaften auch in Verfahren ermitteln, für die sie nicht zuständig sind. Allerdings können die Ermittlungen dann dort nicht abgeschlossen, insbesondere nicht zur Anklage gebracht werden.“ (moe)

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