Wichtig für Rentner: Wer einen Anspruch auf den Zuschuss „Hilfe zur Pflege“ hat
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an Bedürftige, die finanziell nicht imstande sind, Pflegekosten zu entrichten. Vor allem Rentner sind betroffen.
Update vom 21. Februar 2023: Wenn beide Ehepartner berufstätig waren, gibt es unter Umständen eine Rentenobergrenze beim Renteneintritt. Grund ist eine besondere Gesetzesregelung. Diesen Sonderfall gilt es für Rentner zu beachten.
Erstmeldung: Hamburg – Bei eintretender Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene – oftmals Rentner – nicht immer gewährleistet, dass sie einen vollen Anspruch auf Sozialleistungen erhalten. Sie verfügen über Pflegegeld, doch sind es variierende Summen, die es für die Sicherung der eigenen Gesundheit eigenständig zu entrichten gilt. Unter Erfüllung gewisser Voraussetzungen können Bedürftige jedoch die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ beantragen – etwa dann, wenn schlichtweg das Geld fehlt, um die Pflege finanzieren zu können. Alle Informationen, die eine erfolgreiche Beantragung der Sozialleistungen möglich machen können.
Regierungsinstitution: | Bundesregierung |
Gründung: | 15. September 1949 |
Sitz: | Berlin, Deutschland |
Vorsitz: | Olaf Scholz (Bundeskanzler), Robert Habeck (Vizekanzler) |
Für Rentner wichtig: Welche Voraussetzungen für die „Hilfe zur Pflege“ erfüllt sein müssen
Die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ macht ähnlich wie Vergünstigungen, die Rentner beanspruchen können, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung betroffener Menschen möglich. Von mitunter dringend benötigtem Pflegegeld bis hin zu erforderlichen Maßnahmen, wie etwa der Installation eines Treppenlifts: Alle Betroffene, die geforderte Gelder nicht aus eigener Kasse zahlen können, können auf die zusätzlichen Zuschüsse hoffen. Die Sozialversicherung gestattet etwa Rentnern eine etwaige Teilhabe, aber nur unter gewissen Bedingungen.

Mindestens, so berichtet es das Online-Portal pflege.de, muss der Pflegegrad zwei vorliegen. Des Weiteren kann nur dann der Anspruch auf die Hilfe zur Pflege geltend gemacht werden, wenn anfallende Kosten nicht mehr gestemmt werden können – sei es durch vorhandene Vermögenswerte oder Versicherungen. Hilfsbedürftige, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dennoch auf Unterstützung angewiesen sind, können auf zugestandene Alternativen hoffen. Auch ohne Pflegegrad stellt die Sozialversicherung Menschen unter anderem die sogenannte „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts“ und „Hilfe in sonstigen Lebenslagen“ in Aussicht.
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Berechnung der Hilfe zur Pflege: Wie vor allem Rentner finanziell unterstützt werden können
Ganz im Gegensatz zu Berechnungen der Grundsicherung zieht die Sozialversicherung bei der Hilfe zur Pflege nur einen gewissen Satz zurate – den Anteil, der über der Einkommensgrenze liegt. Betroffene wie Rentner profitieren gleich mehrmals. Demnach fließt unter anderem nicht das gesamte Geld in die Entrichtung von Pflegekosten. Die erhaltene Sozialleistung bezieht sich dann also auf eine festgelegte Einkommensgrenze, die sich folgendermaßen berechnet.
Die Regelbedarfsstufe eins wird mal 2 multipliziert. 2023 liegt der Wert des Regelbedarfs laut anwaltonline.com bei 502 Euro für Alleinstehende. Das Zwischenergebnis der Berechnung der Hilfe zur Pflege lautet also 898 Euro. Darüber hinaus werden Unterkunftskosten je nach individuellem Fall wie Wohnort veranschlagt sowie ein zusätzlicher Familienzuschlag in Höhe von 70 Prozent des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe berücksichtigt.
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Einkünfte über der gesetzten Einkommensgrenze müssen übrigens verpflichtend für die Pflege aufgewendet werden. Pflege.de zitiert dahingehend unter Berufung des Sozialgesetzbuches einen „angemessenem Umfang“, in dem das geschehen soll. Was das wiederum bedeutet, variiert und ist immer abhängig von der Pflegebedürftigkeit, die vorliegt. Zur Klärung von Fragen hilft das Sozialamt, das auch immer der erste Kontakt im Zuge einer erfolgen Beantragung der Hilfe zur Pflege ist.