Zuschuss für Rentner: So kann die Rente durch Pflege erhöht werden
Für Rentner verändert sich einiges. Die Rente wird erhöht, dazu kommen höhere Kosten. Doch die Rente kann durch die Pflege erhöht werden.
Update vom 8. Februar 2023: Rentenabzüge sind im Alter nicht selten. Welche Konsequenzen wann drohen und wann Nachzahlungen für künftige Rentner möglich sind: Rentenlücken schließen – so geht‘s.
Erstmeldung: Hamburg – Verbraucher hatten im Jahr 2022 mit deutlich höheren Kosten zu kämpfen. Die Inflation kletterte auf zehn Prozent, dazu kommen hohe Preise für Energie. Auch Rentner hatten mit ihrer bisherigen Rente Schwierigkeiten, die Preiserhöhungen auszugleichen. Die Rente könnte jedoch durch die Pflege erhöht werden.
Name:\t | Rente |
Bedeutung:\t | Einkommen ohne unmittelbare Gegenleistung |
Art:\t | Altersrente |
Thema: | Rentenerhöhung durch Pflege |
Renten steigen im Jahr 2023 – auch die Pflege kann die Rente erhöhen
Im Juli 2023 ist es endlich so weit: Die Rentenauszahlung wird erhöht. Eine Erhöhung von rund 3,5 Prozent steht im Raum. Ob das wirklich reicht, um die hohe Inflation sowie stark gestiegene Energiepreise auszugleichen, ist eher fraglich. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um die Rente zu erhöhen. Im Jahr 2022 konnten Rentner Zusatzeinnahmen aus den Entlastungspaketen der Bundesregierung erhalten. 300 Euro erhielten Rentner durch die Energiepauschale, 300 zusätzliche Euro, wenn sie einen Minijob ausführten. Rentner erhielten oft also die doppelte Energiepauschale.

Insgesamt gibt es gleich acht Zuschüsse für Rentner, von denen viele gar nichts wissen. Ein Zuschuss zur Rente betrifft die Pflege. Laut der Deutschen Rentenversicherung werden über zwei Millionen Menschen in Deutschland in ihren eigenen vier Wänden gepflegt. Oftmals kann sich dafür keine Pflegekraft geleistet werden – die Pflege fällt also auf die Angehörigen ab. Problematisch wird es vor allem dann, wenn die Angehörigen deshalb nur in Teilzeit oder sogar gar nicht arbeiten gehen können.
In diesen Fällen kann die Rente durch Pflege erhöht werden
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden und privat gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse unter Umständen in die Rentenversicherung von Pflegepersonen ein. Das soll verhindern, dass die Aufgabe des eigentlichen Jobs später zu einer deutlich geringeren Rente führt. Dabei sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Zunächst muss die zu pflegende Person den Pflegegrad 2 durch einen medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt bekommen. Zusätzlich muss ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestehen.
- Voraussetzungen für den Rentenzuschlag durch Pflege:
- Zu pflegende Person hat Anspruch auf Pflegeversicherung und mindestens Pflegegrad 2
- Pflege wird nicht beruflich ausgeführt
- Pflegeperson arbeitet maximal 30 Stunden die Woche in einem Beruf
- Pflege muss mindestens zehn Stunden die Woche an mindestens zwei Tagen ausgeführt werden
- Pflege muss mindestens zwei Monate im Jahr ausgeführt werden
- Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder im Europäischen Wirtschaftsraum
Des Weiteren darf die Pflege keine berufliche Tätigkeit sein. Einen Job darf die Pflegeperson neben der Pflege trotzdem noch ausführen – maximal 30 Stunden die Woche. Die Pflege muss daneben mindestens zehn Stunden die Woche in häuslicher Umgebung und an mindestens zwei Wochentagen stattfinden – für mindestens zwei Monate im Jahr. Der Wohnsitz der Pflegeperson muss sich dabei in Deutschland, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
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Wer mehrere Personen pflegt, muss insgesamt auf zehn Stunden Pflege an zwei Tagen in der Woche kommen, um die Rente zu erhöhen. Sollten mehrere Personen einen Pflegebedürftigen pflegen, wird die Rente für alle erhöht, solange sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe der Rentenansprüche richtet sich nach dem Zeitaufwand der Pflege. Demnach werden Rentenbeiträge gezahlt, als würden Pflegepersonen zwischen 621,81 und 3290 Euro verdienen. Die monatliche Rente bei einem Jahr Pflege kann zwischen 6,50 und 35 Euro betragen. Dazu sollte frühzeitig ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.