Heißt „zuckerfrei“ wirklich „ohne Zucker?“ Verbraucherschützer klären auf
Süßes genießen, gesund dabei leben und das eigene Körpergewicht unter Kontrolle behalten dank zuckerfreier Produkte. Dabei bedeutet „ohne Zuckerzusatz“ nicht zuckerfrei. Verbraucherschützer klären auf.
- Selbst wenn „Zucker“ gar nicht auf der Zutatenliste steht, kann viel Zucker enthalten sein: Glukosesirup, Fruktose, Molkepulver, Fruchtsaft oder Honig tragen zum Zuckergehalt bei.
- Die Vielzahl der Bezeichnungen für süßende Zutaten macht die Orientierung über den Zuckergehalt schwer.
- „Zuckerfrei“ und „ohne Zuckerzusatz“ sind gesetzlich definiert. Aber Botschaften wie „weniger süß“, „Süße nur aus Früchten“ oder „natursüß“ sagen nichts über den wahren Zuckergehalt aus.
München ‒ Meist springen sie einem als Werbezusätze auf Produktverpackungen ins Auge: Ein „Ohne Zuckerzusatz“ lässt wohl die meisten Verbraucher in dem Glauben, das Produkt ist gar nicht süß. Doch das stimmt laut Verbraucherschützern überhaupt nicht. Wer Lebensmittel mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ kaufe, dürfe nicht davon ausgehen, dass diese Produkte zuckerfrei seien. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale Bayern hin.

Die Werbeaussage „ohne Zuckerzusatz“ auf Produkten wie Süßwaren, Speiseeis, Desserts oder Müsli bedeute nur, dass bei der Verarbeitung keine sogenannten Einfach- und Zweifachzucker zugesetzt wurden. Dazu zählen etwa Glukose, Fruktose und Haushaltszucker. Das Verbot beinhalte auch den Zusatz von süßenden Lebensmitteln wie Honig, Dicksaft oder Sirup, erläutert Silke Noll, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale, berichtet merkur.de.
Süßes-Einmaleins: Die Zugabe von Süßstoff ist aber in Ordnung
Erlaubt ist dagegen laut europäischer „Health-Claims“-Verordnung die Zugabe von Süßungsmitteln wie Zuckeralkoholen oder Süßstoffen. Ein Lebensmittel könne aber auch von Natur aus süß sein, wie etwa Fruchtsäfte oder Smoothies. Sie dürfen ebenfalls mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ werben.
Werbeaussagen mit weniger Zucker: | Und ihre Bedeutung: |
zuckerarm | Im Erzeugnis sind bei festen Produkten maximal 5 g Zucker je 100 g beziehungsweise 2,5 g je 100 ml bei flüssigen Produkten erlaubt. |
zuckerfrei | Produkt muss nicht völlig zuckerfrei sein. Ein Restgehalt von maximal 0,5 g Zucker je 100 g bzw.100 ml ist gesetzlich erlaubt. |
zuckerreduziert | Reduzierung des Zuckergehalts um 30 Prozent im Vergleich zu anderen Lebensmitteln gleicher Art. Allerdings muss hier auch der Energiegehalt des Produkts gleich oder niedriger als der des Vergleichprodukts sein. |
ohne Zuckerzusatz | Dem Produkt dürfen weder Einfach- oder Zweifachzucker noch andere wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzte Zutaten zugesetzt werden. Ohne Zuckerzusatz bedeutet nicht, das kein Zucker enthalten ist. |
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern
Damit sich niemand bei der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ getäuscht fühlt, empfiehlt die EU-Verordnung in solchen Fälle auch den Zusatz-Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“. Verpflichtend ist diese Angabe für die Hersteller jedoch nicht.
Süßes-Einmaleins: Irreführende Botschaften auf den Verpackungen der Hersteller
Neben den gesetzlich geregelten Werbeaussagen finden sich auf den Verpackungen von Lebensmitteln häufig auch noch weitere Botschaften, die mitunter irreführend sein können. Verbraucherschützer nennen Beispiele wie etwa „weniger süß“, „mit Traubenzucker“ oder „Süße nur aus Früchten“, die den Verbrauchern nicht durch die Lappen beim Checken der Zutatenliste gehen sollten.
Weitere Begriffe des Süße-Einmaleins sind:
- Mit (natürlicher) Fruchtsüße heißt nicht, dass das Lebensmittel keinen Zucker oder keine zuckerhaltigen Zutaten enthält oder besonders natürlich ist.
- Zuckerauszug aus Trauben bedeutet nicht, dass ein besonders gesunder Zucker verwendet wurde.
- Süße nur aus Früchten sowie natursüß heißt nicht ungesüßt.
- Weniger süß heißt nicht, dass weniger Zucker verarbeitet wurde.
- Mit Stevia gesüßt bedeutet nicht, dass die Steviapflanze verwendet wurde. Erlaubt ist nur der Zusatz des Süßstoffes Steviolglykosid, der chemisch aus den süßen Inhaltsstoffen der Stevia-Blätter gewonnen wird.
- Ohne Zusatz von Süßungsmitteln bedeutet nicht, dass kein Zucker oder andere süßende Zutaten verwendet wurden, sondern nur, dass weder Süßstoffe noch Zuckeraustauschstoffe im Produkt enthalten sind – Zucker hingegen darf drin sein.
- Mit Traubenzucker heißt nicht gesünder. Durch die geringere Süßkraft von Traubenzucker ist eventuell sogar mehr Zucker nötig.
Die Verbraucherschützer aus Bayern raten den Verbrauchern, sich nicht von einer hübschen Aufmachung oder einer vielversprechenden Werbung blenden zu lassen. Am besten sei hingegen, den Zuckergehalt in der Nährwerttabelle auf der Verpackung zu beachten und die Zutatenliste nach den verschiedenen Begriffen für Zucker und süßende Zutaten zu durchforsten.