GEZ nicht pünktlich bezahlt: Darf der Beitragsservice mein Konto sperren?
Wer seine Rundfunkgebühren nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit Strafen rechnen. Aber darf der Beitragsservice auch mein Konto sperren?
Update vom 27. Februar 2023: Fünf fiese GEZ-Maschen, die Sie lieber kennen sollten: Gebührenzahler der GEZ sind oftmals fiesen Tricks ausgeliefert. Damit Sie gewappnet sind, haben wir die Maschen rund um den Rundfunkbeitrag zusammengestellt.
Erstmeldung: Hamburg – Den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat müssen fast alle Haushalte in Deutschland zahlen – wobei Rentner sich unter gewissen Umständen von der (ehemaligen) GEZ-Gebühr befreien lassen können. Vielen Verbrauchern stößt die Beitragszahlung aber übel auf, insbesondere wenn sie keinen Fernseher und kein Radio zu Hause stehen haben. Aus dem Grund ziehen es manche Menschen vor, die Zahlung des Rundfunkbeitrags schleifen zu lassen. Doch was passiert, wenn ich für die GEZ-Gebühr über einen längeren Zeitraum trotz Aufforderungen nicht aufkomme – könnte im schlimmsten Fall sogar mein Konto gesperrt werden?
Gemeinschaftseinrichtung: | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (vormals GEZ) |
Gründer: | ARD |
Gründung: | 1973 |
Sitz: | Köln |
Ist es Pflicht, GEZ zu zahlen? Und was passiert, wenn ich nicht für den Rundfunkbeitrag aufkomme?
Jeder Verbraucher in Deutschland kann sich den Zahlungsrhythmus sowie die Zahlungsweise des Rundfunkbeitrages (ehemals GEZ) aussuchen. Die Zahlung an sich ist jedoch nicht freiwillig – ganz im Gegenteil: Vier Wochen nach der Fälligkeit muss der Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen auf dem Konto vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice landen. Der ist auch nicht zu einer gesonderten Zahlungserinnerung verpflichtet; Sie müssen die Begleichung der GEZ-Gebühr also selber im Kopf haben. Es hat übrigens auch Folgen, wenn Sie sich zu spät bei der GEZ anmelden.
Warum spricht man immer noch von GEZ-Gebühren?
Mit der Umstellung der Rundfunkfinanzierung vom bisherigen Gebühren- auf das neue Beitragsmodell zum 1. Januar 2013 wurde die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag deswegen nicht mehr als GEZ-Gebühr bezeichnet werden. Da die Alternative aber deutlich bürokratischer klingt und weniger schnell über die Lippen geht, wird im Volksmund immer noch die Bezeichnung GEZ verwendet.
Wann kommt der Festsetzungsbescheid von der GEZ – und was tut man in dem Fall?
Kommen Sie innerhalb dieser vier Wochen nicht für den vorgeschriebenen Betrag auf, gerät Ihr Beitragskonto in Rückstand und ein Festsetzungsbescheid wird an Sie verschickt. Mit diesem Bescheid wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig – mindestens aber acht Euro – und es werden alle geschuldeten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge festgesetzt. Die Festsetzung des offenen Betrages bildet zudem die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Gegen den Inhalt des Festsetzungsbescheides kann der Betroffene anschließend innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Danach wird der Bescheid zu einem unanfechtbaren und vollstreckbaren Titel. Werden auch die festgesetzten Forderungen nicht gezahlt, verschickt der Beitragsservice noch eine Mahnung. „Entsprechend der gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern werden dabei auch Mahngebühren erhoben“, heißt es auf der Website vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Die Berechnung der Mahngebühr-Höhe ist demnach Bundesländer-Sache.
Mahnung der GEZ: Was passiert nach einem Festsetzungsbescheid?
Die Vollstreckung des Festsetzungsbescheides liegt ebenfalls nicht mehr in der Hand vom Beitragsservice, sondern ist Sache der Länder, Kommunen oder Gemeinden. Die erste Maßnahme dieses Prozesses ist übereinstimmenden Beiträgen von Beratungs-Plattformen wie Anwalt.de zufolge, dass Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft einholen. Infolgedessen werden Informationen über die berufliche und finanzielle Situation der betroffenen Person erfragt.
Sollte diese eine Vermögensauskunft verweigern, kann ein Haftbefehl ergehen und es können bis zu sechs Monate Erzwingungshaft drohen – der Rundfunkbeitrag kann einen also sogar ins Gefängnis bringen. Wird die GEZ-Gebühr mehr als sechs Monate lang nicht gezahlt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.
Folgen bei fehlender Zahlung des Rundfunkbeitrags: Kann die GEZ mein Konto pfänden?
Erklären Sie sich aber zu einer Auskunft bereit, gibt es unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen, die den Vollstreckungsorganen zur Verfügung stehen. Dazu gehören laut der GEZ:
- Geldpfändung
- Lohn- und Gehaltspfändung
- Pfändung von Sozialleistungen (beispielsweise Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld)
- Pfändung von Kontoguthaben
- Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen
- Pfändung von beweglichen Sachen, wie beispielsweise Schmuck
Das Kontoguthaben kann also gepfändet werden, von einer Sperrung des Kontos ist dabei aber nicht die Rede. Die Vollstreckungsbehörden oder der Gerichtsvollzieher berechnen darüber hinaus für die Vollstreckung zusätzliche Kosten, die durch den Beitragspflichtigen zu zahlen sind. Waren die Behörden bzw. die Gerichtsvollzieher erfolgreich, leiten diese den Betrag abzüglich der ihnen entstandenen Kosten an den Beitragsservice weiter. Der Betrag wird dann dem Beitragskonto gutgeschrieben.
Ich kann die GEZ-Gebühren nicht zahlen – welche Optionen habe ich?
Es lässt sich also zusammenfassen, dass es unbedingt ratsam ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, da die Kosten andererseits nur immer weiter in die Höhe schießen. Wenn Sie die finanziellen Mittel dafür nicht aufbringen können, gibt es auch andere Optionen, als die Zahlung zu verweigern. Mit einer sogenannten Stundung haben Sie in einer wirtschaftlich schwierigen Situation die Möglichkeit, Ihren Zahlungsrückstand erst zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen.
Eine weitere Option ist der sogenannte Vergleich, mit dem Sie unter gewissen Umständen einen Teil Ihres Zahlungsrückstandes vom Beitragsservice erlassen bekommen – dafür sind allerdings aussagefähigen Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen vonnöten. Es gibt übrigens auch Verbraucher, die generell nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
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Wenn Sie Ihren Zahlungsrückstand bei den GEZ-Gebühren jedoch auf keine dieser Weisen begleichen können, gibt es immer noch eine letzte Möglichkeit: In dem Fall können Sie – wieder mit aussagefähigen Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit – beantragen, dass Ihnen der Zahlungsrückstand komplett erlassen wird. Dafür müssen Sie die erforderlichen Unterlagen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden.
GEZ-Gebühren nicht zahlen – das kann auch für die eigene Zukunft Folgen haben
Übrigens ist es auch abgesehen von den steigenden Kosten ratsam, den Rundfunkbeitrag so schnell wie möglich zu zahlen. Denn sobald die Vollstreckungsbevollmächtigten eine Vermögensauskunft gefordert haben, wird dies zwangsläufig auch der Schufa gemeldet. Ein negativer Schufa-Eintrag wiederum kann sich auch negativ auf die Beantragung eines Kredits oder bei der Wohnungssuche auswirken.