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Welche Witwenrente bekommt man? Alter ist dafür entscheidend

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Von: Robin Dittrich

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Nach dem Tod eines Lebenspartners kann die Existenz für Hinterbliebene gefährdet sein. Die Witwenrente soll das verhindern – was man 2023 beachten muss.

Hamburg – Der Tod der Eltern oder des Ehepartners ist ein einschneidendes Erlebnis. Noch schlimmer, wenn danach zudem die eigene wirtschaftliche Existenz gefährdet wird. Mit der Witwenrente sollen Hinterbliebene davor abgesichert werden. Wie hoch ist die Witwenrente im Jahr 2023?

Name:Renten wegen Todes
Betroffene:Ehegatten/Kinder von Verstorbenen
Gleichstellung Mann/Frau seit:1986
Thema:Hinterbliebenenrente

Renten für Hinterbliebene: 4,5 Millionen Frauen bekommen Witwenrente 2023

Die Witwen- oder Witwerrente (in der Folge „Witwenrente“) ist Teil der Renten wegen Todes. Voraussetzung für den Erhalt von „Renten wegen Todes“ ist der Tod eines Ehegatten, ehemaligen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder sogar Elternteils. Die Witwenrente soll verhindern, dass die wirtschaftliche Existenz von Hinterbliebenen gefährdet wird. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt aktuell über fünf Millionen Menschen eine Witwenrente, davon 4,5 Millionen Frauen und über 700.000 Männer. Für Rentner ändert sich im Jahr 2023 einiges.

Wie lange müssen Ehepaare verheiratet gewesen sein, um einen Anspruch auf Witwenrente zu haben? (Symbolfoto)
Bei der Witwenrente 2023 ist das Alter für Hinterbliebene entscheidend. (Symbolfoto) © Cavan Images/Imago

Wie hoch wird die Hinterbliebenenrente im Jahr 2023 sein? Das kommt auf die Höhe der Rentenansprüche der verstorbenen Ehepartner an. Zunächst erhalten Hinterbliebene für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen. Hat der Verstorbene noch keinen Rentenanspruch gehabt, kann der Hinterbliebene eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Auch nach den drei Monaten wird die Witwenrente weiterhin ausgezahlt – und richtet sich auch da nach der Höhe der Rente des Verstorbenen. Doch die ist nicht der einzige Faktor.

Kleine und große Witwenrente – was bekomme ich?

Ein weiterer Faktor zur Berechnung der Witwenrente ist das Alter des Hinterbliebenen. Hinterbliebene, die 47 Jahre oder jünger sind sowie weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen, erhalten die kleine Witwenrente. Dabei erhalten sie 25 Prozent der Rente, die der Ehe- oder Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte. Die kleine Witwenrente wird für maximal zwei Jahre ausgezahlt, danach müssen Hinterbliebene selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Wer älter als 47 Jahre alt oder erwerbsgemindert ist, kann die große Witwenrente erhalten.

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, gilt eine alte Regelung, wenn der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Die kleine Witwenrente wird dann unbegrenzt ausgezahlt, die große Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Nach dem neuen Recht bekommen Hinterbliebene zusätzlich einen Kinderzuschlag, nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag der Familienkasse.

Wer ein eigenes Einkommen verdient oder selbst Rente bezieht, bekommt in der Regel weniger Witwenrente ausgezahlt, die Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet. Wer in den alten Bundesländern weniger als 950,93 Euro verdient, muss keine Kürzung der Witwenrente befürchten – in den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei 937,73 Euro. Der Freibetrag gilt bis zum 30. Juni 2023. Wessen Nettoeinkommen darüber liegt, muss sich 40 Prozent des übersteigenden Teils auf die Hinterbliebenenrente anrechnen lassen. Die Beispielrechnung klärt auf.

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