Haribo startet Rückruf von Kult-Produkt – vom Verzehr wird dringend abgeraten
Das Unternehmen Haribo muss eines seiner Produkte zurückrufen. Betroffen sind zwei verschiedene Packungen, eine andere ist derweil unbedenklich.
München – Naschfans aufgepasst: Der Süßwarenhersteller Haribo informiert über einen dringenden Rückruf einer Lakritz-Mischung. In dem Produkt sind laut dem Unternehmen Verunreinigungen festgestellt worden. Betroffen sind vier bestimmte Chargen.
Name: | Haribo Matador Mix |
Menge: | 375-Gramm-Beutel |
Chargennummer: | L451-00223-3253902, L451-01023-3253901 |
Name: | Haribo Matador Mix |
Menge: | 1000-Gramm-Runddose |
Chargennummer: | L451-00223-3252801, L451-02723-3252701 |
Dringender Haribo-Rückruf: Lakritz-Packungen mit Metallpartikeln verunreinigt
Von dem Rückruf betroffen sind zwei verschiedene Packungen des Haribo „Matador Mix“ aus dänischer Produktion, ein 375-Gramm-Beutel und eine 1000-Gramm-Runddose. Darüber informiert das Unternehmen auf der Website. Demzufolge wurde eine Verunreinigung mit Metallpartikeln in einigen Verpackungen festgestellt. Diese wurden hauptsächlich in Skandinavien, aber auch in geringem Umfang in Deutschland verkauft.

Zu erkennen sind die 375-Gramm-Beutel an dem dänischen Haribo-Slogan „Luk op for noget godt ... luk op for HARIBO!“. Auf den 1000-Gramm-Dosen ist der englische Spruch „Kids and grown-ups love it so, the happy world of Haribo!“ abgedruckt.
Haribo-Lakritze im Rückruf: Das können Verbraucherinnen und Verbraucher tun
Nicht betroffen ist allerdings das in der Bundesrepublik produzierte und bei Aldi erhältliche Haribo-Produkt mit dem Namen „Haribo Matador Dark Mix“, wie das Unternehmen in der Mitteilung schreibt. Dieses Produkt trägt Aufschriften in deutscher Sprache.

Vom Verzehr der betroffenen Produkte wird dringend abgeraten. Die Ursache für den Vorfall sei eindeutig ermittelt worden und es seien bereits interne Maßnahmen ergriffen, um so etwas in Zukunft zu vermeiden, hieß es. Verbraucherinnen und Verbraucher können die vom Rückruf betroffenen Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben, in der sie das Produkt gekauft haben. Auch Maggi informierte erst kürzlich über den Rückruf einer Brühe. (asc mit dpa)