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Wann die 200 Euro Energiepauschale für Studenten wirklich ausgezahlt werden

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Von: Natalie-Margaux Rahimi

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Mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung sollen auch Studenten endlich entlastet werden. Wann landen die 200 Euro auf dem Konto?

Hamburg – Studenten ohne Anstellung wurden von der Bundesregierung bei den Entlastungspaketen zunächst nicht bedacht. Erst im Rahmen des dritten Entlastungspakets wurde auch eine Energiepreispauschale für Studenten vorgesehen. Die Höhe liegt allerdings anders als bei Arbeitnehmern und Rentner nur bei 200 Euro. Wobei auch bei der Energiepauschale für Rentner weniger als 300 Euro auf dem Konto ankommen. Doch wann wird die Energiepauschale für Studenten überhaupt ausgezahlt?

Energiepauschale für Studenten – wann werden die 200 Euro wirklich ausgezahlt?

Während die Energiepauschale für Rentner inzwischen ausgezahlt wurde – falls nicht, können Rentner einen Antrag auf Nachzahlung der Energiepauschale stellen – müssen die Studenten weiter warten. Anfang des Monats hatte die Bundesregierung die 200 Euro Energiepauschale für Studierende und Fachschüler offiziell beschlossen. Mit der Verkündung hieß es, dass das Geld direkt Anfang des neuen Jahres, also noch im Winter, ausgezahlt werden solle.

Wer bekommt die Energiepauschale für Studenten?

Für die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro berechtigt, sind alle Studenten, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Dazu zählen auch Promotions-Studierende, duale Studenten, Teilzeit-Studenten und ausländische Studierende.

Doch mit der Auszahlung der Energiepauschale für Studenten im Januar 2023 sieht es derzeit eher schlecht aus. Eine rasche Auszahlung der 200 Euro sei aktuell „unrealistisch“, hieß es aus Kreisen der Kultusminister kürzlich. Grund dafür sei die schlechte Vorbereitung der Energiepauschale für Studenten seitens der Bundesregierung. Die Kultusminister forderten daher, dass die Regierung bei der Energiepauschale „gesetzgeberisch nachbessert“, berichtete unter anderem die Tagesschau. Unter anderem ging es dabei auch um die Finanzierung des Geldes. So sollten die Länder die Summe zunächst auslegen und später vom Bund zurückfordern.

Studenten sitzen in einem Hörsaal – Anfang des Jahres sollen auch sie 200 Euro Energiepauschale erhalten.
200 Euro Energiepauschale: Wann Studenten endlich entlastet werden. © Monkey Business 2/imago

200 Euro Energiepauschale: Wann Studenten endlich entlastet werden

Und somit müssen Studenten weiter auf ihre Entlastung warten. Wann die Energiepauschale an die Studenten wirklich ausgezahlt wird, bleibt also zunächst weiter unbekannt. Ähnliche Verzögerungen gibt es auch beim 49-Euro-Ticket, welches ursprünglich ab 1. Januar 2023 erhältlich sein sollte. Inzwischen ist klar: Das 49-Euro-Ticket kommt frühstens zum 1. April 2023. Hier hakte es insbesondere an der Finanzierung.

Wird die Energiepauschale für Studenten versteuert?

Zwar bekommen die Studenten statt wie Rentner oder Arbeitnehmer nur 200 Euro statt 300 Euro, dafür mich Studierende die Energiepauschale allerdings nicht versteuern. Das Geld ist steuerfrei, unpfändbar und wird nicht bei der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.

Bis die Studenten die 200 Euro Energiepauschale wirklich ausgezahlt bekommen, wird also noch etwas dauern. Auch ist noch unklar, auf welchem Wege die Studenten das Geld beantragen müssen. Denn anders als die Energiepauschale für Rentner und Arbeitnehmer wird das Geld bei den Studenten nicht einfach automatisch auf dem Konto einlaufen.

Wie können Studenten die Energiepauschale beantragen?

Geplant ist eine Webseite, auf der Studenten die 200 Euro Energiepauschale einfach online beantragen können. Vorbild soll die digitale Antrags-Plattform „Bafög-Digital“ des Landes Sachsen-Anhalt sein. Wann die Webseite an den Start geht, steht aber ebenfalls noch nicht fest.

Energiepauschale in Höhe von 200 Euro auch für Fachschüler

Nicht nur Studierende, sondern auch Fachschülerinnen und Fachschüler sollen die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Das gilt für Fachschüler und Berufsschulgänger mit dem Ziel eines zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses. Auch hier gilt als Stichtag der 1. Dezember 2022 – Fachschüler müssen an diesem Tag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sein.

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