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Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

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Von: Ulrike Hagen

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Das neue Heiz-Gesetz sieht vor, dass ab 2024 keine reinen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden. Doch wie dürfen Eigentümer zukünftig heizen?

Berlin – Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 ein Verbot für Öl- und Gasheizungen in Kraft treten soll. Das Kabinett hat grünes Licht für Habecks Heiz-Gesetz gegeben, nun muss der Entwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die gute Nachricht: Das geplante Verbot bedeutet nicht, dass bereits funktionierende Heizungen zwangsläufig ausgebaut werden müssen. Aber Eigentümer, die ihre Anlage austauschen, haben mit dem Heiz-Gesetz ab 2024 einiges zu beachten.

FOTOMONTAGE, Ortsschild mit Aufschrift Wärmepumpe und durchgestrichener Aufschrift Ölheizung und Gasheizung
Der Umstieg auf erneuerbare Energien steht an © Christian Ohde/IMAGO

Heizgesetz-Novelle des GEG: Das müssen Eigentümer ab 1.1.2024 beachten

In Deutschland werden zahlreiche Eigentümer und Eigentümerinnen mittelfristig Abschied von konventionellen Heizsystemen mit Wärme aus fossilen Brennstoffen nehmen müssen – egal, ob sie ihr Heizsystem auf Wärmepumpen umstellen, oder andere Möglichkeiten wählen. Denn auch, wenn ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen und eine direkte Pflicht zur Wärmepumpe gekippt wurde – im Kern bleibt es dabei, dass nach dem GEG ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Neues Heiz-Gesetz: Welche Heizung darf ab 2024 in mein Haus?

Seitdem der Gesetzentwurf bekannt wurde, hält sich hartnäckig das Gerücht, dass ab dem 1. Januar 2024 alle Heizungen ausgetauscht werden müssen. Diese Annahme ist jedoch falsch. Solange die Heizung problemlos funktioniert, sind Eigentümer auch nach 2024 nicht dazu verpflichtet, aktiv zu werden. Sogar dann, wenn die alte Heizung ausfällt und repariert werden muss, darf dies geschehen.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 wurde beschlossen: Wer ab 2024 ein neues Gebäude errichtet, muss hingegen von vorneherein sicherstellen, dass die neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Eigentümer können jedoch individuelle Lösungen umsetzen. Sie können entweder den Erneuerbaren-Anteil (mindestens 65 Prozent) rechnerisch nachweisen. Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für mindestens 65 Prozent Erneuerbares Heizen. Dafür stehen folgende Systeme zur Auswahl:

In Bestandsgebäude sind darüber hinaus weitere Optionen möglich:

Wie lange dürfen die alten Heizungen noch laufen?

Im Allgemeinen gilt: Wenn eine Öl- oder Gasheizung im Keller älter als 30 Jahre ist, muss sie ausgetauscht werden. Dieser Punkt bleibt unverändert im bisherigen Gesetz, einschließlich der Ausnahmen. Zum Beispiel ist kein Austausch erforderlich für Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel. Allerdings gibt es nun eine zusätzliche zeitliche Begrenzung: Heizkessel dürfen nur noch bis zum Jahr 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach müssen bestehende Gasheizungen zu 100 Prozent erneuerbare Gase nutzen.

Darf ich auch nach 2024 noch eine Öl- oder Gas-Heizung einbauen?

„Auch nach dem 1. Januar 2024 können noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber künftig grundsätzlich mindestens 65 Prozent grüne Gase, zum Beispiel Biomethan, oder grüne Öle beziehen“, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht zudem Ausnahmen für sogenannte „H2-Ready“ Gasheizungen vor. Diese Gasheizungen können derzeit Erdgas verbrennen, sollen aber in Zukunft auch reinen Wasserstoff nutzen können.

Darüber hinaus können Gas- oder Ölheizungen auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Heizungssystemen installiert werden. Zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, die nach Analysen deutlich günstiger ist als Erdgas, sollte sie allein nicht ausreichen, um den Wärmebedarf im Winter vollständig zu decken. In solchen Fällen kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger (Öl- oder Gasheizung) ergänzt werden. Dieser springt nur an besonders kalten Tagen ein, um zu unterstützen.

Dass eine solche Umstellung zwar für Verbraucher mit höheren Anschaffungs- und Installationskosten im Vergleich zu Gas- und Ölheizungen einhergeht, aber langfristig sehr viel günstiger ist als gängige Heizsysteme, und auch als Wärmegewinnung aus Wasserstoff, ergaben Studien.

Wer berät mich beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen mit Erneuerbaren Energien?

Für die Entscheidung, welche Wärmeversorgung für ihr Gebäude am geeignetsten ist, sollten sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Energie-Experten beraten lassen. Diese berechnen die Heizlast des Gebäudes und geben Tipps für die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder andere klimafreundliche Alternativen – und können gegebenenfalls bei der energetischen Sanierung in einer WEG in neutraler Beraterfunktion schon im Vorfeld Diskussionen entschärfen.

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