Kein Scherz: Kindergeld auch für Rentner möglich – unter diesen Umständen
Auch Rentner können vom Kindergeld profitieren. Was sich kurios anhört, hat oftmals einen ernsten Hintergrund. Die Übersicht.
Update vom 16. Januar 2023: Schon gewusst? Wenn Rentner versterben: So lange gibt es Geld für Hinterbliebene aus der Rente.
Erstmeldung vom 14. Januar 2023: Hamburg – Das Kindergeld ist traditionell eine finanzielle Hilfe, um Eltern unter die Arme zu greifen. Ab dem 1. Januar 2023, zu dem das Kindergeld eine Rekord-Erhöhung bekommen hat, werden für jedes Kind monatlich 250 Euro Kindergeld ausgezahlt, um bei den Kosten für den Nachwuchs zu unterstützen und die grundlegende Versorgung zu sichern. Die Zahlungen müssen aber nicht zwangsläufig auf dem Konto der Eltern landen. Auch Rentner können unter Umständen vom Kindergeld profitieren.
Kindergelderhöhung 2023 | Erhöhung um 31 Euro |
Kindergeldbetrag 2023 | 250 Euro für jedes Kind |
Anspruch | Eltern von Kindern bis 18 Jahren und volljährige Azubis |
Anspruch von Rentnern: | Sorgerecht für einen Enkel, gemeinsamer Haushalt |
Wer bekommt Kindergeld: Eltern, Großeltern (Rentner), Geschwister oder Kinder?
Generell können alle deutschen Staatsangehörigen, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, einen Antrag auf Kindergeld stellen, dem in der Regel stattgegeben wird. Auch Deutsche, die im Ausland leben – zum Beispiel Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen und dauerhaft ein Enkelkind bei sich wohnen haben – können Kindergeldauszahlungen bekommen, sofern sie in Deutschland Steuern zahlen. Auch Kindergeld ist in der Steuererklärung anzugeben.

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben oder arbeiten, bekommen Kindergeld, wenn sie EU-Bürger sind oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen. Außerdem sind Eltern oder Großeltern kindergeldberechtigt, wenn sie aus Algerien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei kommen und versicherungspflichtig in Deutschland arbeiten. Auch mit einer Niederlassungserlaubnis oder einem unanfechtbaren Flüchtlingsstatus kann man Kindergeld bekommen.
Das Kindergeld wird in erster Linie Eltern ausgezahlt, wozu auch Adoptiveltern gehören. Auch Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister, Großeltern oder das Kind selbst können das Kindergeld unter Umständen bekommen.
Kindergeld für Großeltern: Dann bekommen Rentner Geld
Damit Rentner für ihre Enkelkinder das Kindergeld bekommen können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. In einer Situation, in der das Kind keine Eltern mehr hat oder die Großeltern aus anderen Gründen das Sorgerecht haben, wird die finanzielle Hilfe ihnen zugutekommen. Wenn die Großeltern nicht das Sorgerecht haben, gestaltet sich der Fall schwieriger, denn dann muss bewiesen werden, dass das Kind über einen längeren Zeitraum bei den Großeltern lebt und dort versorgt wird. In manchen Fällen sind Rentner durch ihre geringes Einkommen auch für den Kinderzuschlag berechtigt.
Wenn sowohl Eltern als auch Großeltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, ist es hingegen wieder einfacher. Dann kann einfach schriftlich mitgeteilt werden, dass das Kindergeld statt einem Elternteil einem Großelternteil überwiesen werden soll.
Wann gibt es Kindergeld: Enkel müssen Voraussetzungen erfüllen
Voraussetzungen für die Berechtigung auf Kindergeld gibt es bis zum 18. Lebensjahr keine. Bis zur Volljährigkeit steht die finanzielle Unterstützung jedem Kind beziehungsweise dessen Sorgeberechtigtem zu. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es allerdings Auflagen, die auch Enkel erfüllen müssten, damit die Großeltern weiterhin Kindergeld beziehen können.
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Beim Antrag auf Kindergeld bei Eintritt der Volljährigkeit muss das Kind entweder noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, einen Freiwilligendienst leisten, ein Praktikum machen oder andere Bildungsmaßnahmen wahrnehmen, auf der Suche nach einer Ausbildung oder einem Studium sein oder aber an einer Behinderung leiden.
Unter Umständen bekommen Kinder mit Behinderung länger Kindergeld. In allen anderen Fällen wird maximal bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt, unter Umständen sogar direkt an das Kind, wenn es allein lebt und einen eigenen Haushalt führt.