1. 24hamburg
  2. Verbraucher

Maggi-Rückruf: Diese Brühe lieber nicht essen – vier Produkte von „Unregelmäßigkeit“ betroffen

Erstellt:

Von: Helmi Krappitz

Kommentare

Maggi startet vorsorglich einen Rückruf von verschiedenen Brühesorten in Glasverpackungen. Ein Verzehr des Suppenpulvers kann gefährlich werden.

München – Das Unternehmen Maggi hat am Montag, 8. Mai 2023, vorsorglich Brühen zurückgerufen. Dabei handelt es sich um verschiedene Sorten in Glasverpackungen. Wegen möglicher Instabilität der Verpackungen sollen Verbraucher die Produkte nicht verzehren. „Eine Unregelmäßigkeit im Glas könnte dazu führen, dass die Verpackung nicht die gewohnte Stabilität hat“, teilte der Lebensmittelkonzern Nestlé Frankfurt mit. „Es ist nicht auszuschließen, dass Glasbestandteile von der Verpackung in das Produkt gelangen könnten.“

Maggi-Rückruf: Vier Brühen von „Unregelmäßigkeit“ betroffen

Konkret umfasse der Rückruf folgende vier Produkte:

Das Produkt „Klare Brühe“ von Maggi wird in die Kamera gehalten.
Wegen einer „Unregelmäßigkeit“ muss Maggi insgesamt vier Brühen zurückrufen. © Rüdiger Wölk/imago

Beim Kauf einer oder mehrerer aufgelisteter Brühen seit dem 19. April 2023, können diese auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgegeben werden. Der Konzern warnt präventiv vor dem Verzehr der Produkte. Alle anderen Maggi-Produkte sind nicht von dem Rückruf betroffen. Bei Fragen bezüglich des Rückrufs und der Rückgabe können sich Verbraucher an den Maggi-Kundenservice richten:

Lebensmittelwarnungen: Immer wieder Rückrufe – auch bei Maggi

Das ist nicht der erste Maggi-Rückruf, denn auch im Mai 2022 veröffentlichte der Konzern eine Verzehr-Warnung wegen möglicher Fremdkörper aus Metall in gleich zwei Fertig-Produkten.

Aktuell besteht auch eine Warnung des Bio-Herstellers „Taifun“. Der Verzehr eines Tofu-Produkts kann wegen Kunststoffteilchen schwere gesundheitliche Folgen haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fremdkörper in Form von weißem Kunststoff in Chargen des „Tofu-Terrine Graffiti“ befinden. Vorsorglich sollen Konsumenten vom Verzehr absehen und das Produkt in der Kauffiliale zurückgeben – das ist auch ohne Vorlage des Kassenzettels möglich. (hk/dpa)

Auch interessant

Kommentare