Sind auch Sie dabei? Viele zahlen die GEZ völlig unnötig
Wussten Sie, dass nicht jeder die Rundfunkgebühren zahlen muss? Viele Menschen können sich von der GEZ befreien lassen. Sind auch sie darunter?
Update vom 27. Februar 2023: Fünf fiese GEZ-Maschen, die Sie lieber kennen sollten: Gebührenzahler der GEZ sind oftmals fiesen Tricks ausgeliefert. Damit Sie gewappnet sind, haben wir die Maschen rund um den Rundfunkbeitrag zusammengestellt.
Erstmeldung: Hamburg – Die Gebühren der GEZ sind für viele Menschen ärgerliche Kosten, die gezahlt werden müssen. Dabei gibt es einige Hunderttausende, die den Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl sie es gar nicht müssten.
Einrichtung | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
Gründung | 1973 |
Gründer | ARD |
Beschäftigte | 1.010 (2016) |
Rechtsform | öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung |
Bestimmte Bevölkerungsgruppen können sich von den GEZ-Gebühren oder besser gesagt dem Rundfunkbeitrag befreien lassen, was vielen gerade in Inflations- und Gaskrisen-Zeiten willkommen sein wird. Wie das geht und wer diese Möglichkeit hat, verrät 24hamburg.de hier.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wann muss ich zahlen und wie viel?
Laut einer Umfrage finden über zwei Drittel der Deutschen die GEZ-Gebühr unangemessen. Gezahlt werden muss sie trotzdem, sonst kann es richtig Ärger geben. Der Beitragsservice überprüft regelmäßig Millionen von Gebührenzahlern und wer auf GEZ-Post nicht reagiert, dem drohen gleich doppelte Zahlungen.
Die aktuellen Rundfunkgebühren betragen 55,08 Euro im Quartal, halbjährlich 110,16 Euro oder ganz jährlich 220,32 Euro. Gezahlt wird immer im Voraus zum Ersten eines Jahres, Halbjahres oder Quartals. Wer alle drei Monate zahlt, kann auch nach der gesetzlichen Zahlungsweise in der Mitte des Quartals zahlen.
GEZ-Gebühren: Wer kann sich befreien lassen?
Den Rundfunkbeitrag muss nicht zahlen, wer bestimmte Sozialleistungen erhält. Dazu gehören zum Beispiel einige Rentner, die sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen können, wenn sie Grundsicherung im Alter oder Pflegegeld bekommen, ebenso wie Empfänger des Bürgergeldes, früher Arbeitslosengeld 2 oder Hartz-IV, oder Menschen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (zum Beispiel BAföG oder Berufsausbildungshilfe) bekommen.
Auch Asylbewerber, Empfänger von Blindenhilfe, Pflegegeldempfänger und Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ aufweist, können den Online-Antrag auf Befreiung von GEZ-Gebühren stellen.

Wer keine dieser Sozialleistungen erhält, weil das eigene Einkommen die Bedarfsgrenze überschreitet, kann aber trotzdem die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. In einem solchen Fall beantragt man die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall. Diesem wird stattgegeben, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro übersteigt. Auch wer auf Leistungen des Staates verzichtet, kann eine Härtefallbefreiung beantragen, muss den Verzicht auf Leistungen und dessen Bewilligung aber schriftlich belegen können.
Befreiung von GEZ-Gebühren: Welche Nachweise sind nötig?
Um sich erfolgreich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, muss man im Antrag also beweisen können, dass man eine Sozialleistung erhält. Dazu reicht die Bescheinigung der jeweiligen Behörde, von der die Leistung kommt – etwa dem Jobcenter – oder ein Bewilligungsbescheid.
Auf dem Nachweis müssen der Name des Sozialleistungsempfängers sowie die jeweilige Leistung und der Leistungszeitraum zu erkennen sein.
Rundfunkbeitrag-Befreiung: Ab wann und wie lange muss nicht gezahlt werden?
Generell gilt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag so lange, wie auch die Sozialleistungen, die den Empfänger zur Befreiung berechtigen, gezahlt werden. Wer Bürgergeld erhält, dann aber wieder einem Job nachgeht, muss mit dem Wiedereintritt ins Arbeitsleben auch wieder Rundfunkgebühren zahlen. Der Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen muss online mitgeteilt werden, sonst drohen wegen der neuen GEZ-Änderungen schnell Mahngebühren. Ab 2022 gibt es außerdem keine Erinnerungen an nicht-gezahlte Beiträge mehr. Auch die Abschaffung der Barzahlung stellt für viele Zahler eine wichtige Änderung im Rundfunkbeitrag dar.
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Die Befreiung von der Beitragspflicht beginnt mit Beginn der Leistungszahlung, kann aber rückwirkend maximal für drei Jahre berücksichtigt werden. Auch die Befreiung selbst ist ab dem Antrag auf drei Jahre befristet. Sollte man auch danach noch immer Sozialleistungen erhalten, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Befreiung von GEZ-Gebühren: Auch Mitbewohner profitieren
Wer von der GEZ-Gebühr befreit ist, der bringt diesen Vorteil in seinen kompletten Haushalt. Auch Ehepartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr sind dann vom Rundfunkbeitrag befreit, solange sie in einem Haushalt mit dem Antragsteller wohnen. Das Gleiche gilt für weitere volljährige Mitbewohner, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden.