Was mit der Rente passiert, wenn man wieder heiratet
Wer nach Trennung oder Todesfall noch einmal heiraten möchte, muss ein paar formelle Details beachten. Eine bestimmte Rente fällt dann weg, andere Renten bleiben.
Hamburg – Wenn ein Angehöriger stirbt, gibt es für die Hinterbliebenen je nach Situation eine bestimmte Rente. Das kann bei minderjährigen Kindern zum Beispiel eine Waisenrente sein oder bei Ehepartnern die Witwen- oder Witwerrente. Die Waisenrente gibt es nur bis zur abgeschlossenen Ausbildung, während die Witwenrente bis zum Ende des eigenen Lebens ausgezahlt wird. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Wer im Alter ein weiteres Mal heiratet, muss dann auf diese Zahlungen verzichten, kann dafür aber anderweitig Geld bekommen. Auch im Fall einer Trennung bleiben bestimmte Rentenansprüche bestehen.
Leistung | Rente |
bei Hochzeit nach Todesfall | Witwen-/Witwerrente fällt weg |
bei Hochzeit nach Scheidung | Rentenanspruch aus Versorgungsausgleich bleibt bestehen |
Rente nach einem Todesfall: Wenn der Partner stirbt und man erneut heiratet
Wenn ein Ehepartner stirbt, dann bekommt der Hinterbliebene im Todesmonat zunächst dessen Rente und dann eine Witwen- oder Witwerrente von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Diese richtet sich nach den Einzahlungen und dem Einkommen des verstorbenen Partners und wird nur dann ausgezahlt, wenn dieser mindestens fünf Jahre lang in die Versicherung eingezahlt hat. Wenn der Partner bereits selbst in Rente war, oder bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam, ist keine Mindestversicherungszeit nötig.
Voraussetzung für die Witwen- oder Witwerrente ist allerdings, dass man selbst nicht wieder geheiratet hat. Das bedeutet: Wer nach dem Tod seines Partners erneut vor den Altar tritt, muss danach auf diese Rente verzichten. Das gleiche gilt für die Erziehungsrente und Witwenrente von Geschiedenen.

Allerdings ist es möglich, eine Rentenabfindung als „Starthilfe“ von der Rentenversicherung zu bekommen. Nach der neuen Eheschließung können Hinterbliebene mit einem formlosen Schreiben eine Abfindung beantragen, die bei großen Witwen- oder Witwerrenten zwei Jahresbeträge der Rente beträgt. Bei kleinen Witwen- oder Witwerrenten wird der Restbetrag bis zum Ende der Laufzeit der Rente ausgezahlt.
Im Anschluss an eine Trennung: Wie werden Rentenansprüche aufgeteilt?
Wenn ein Ehepaar während der Ehe gemeinsame Rentenansprüche erworben hat, dann werden diese bei einer Scheidung zu gleichen Teilen getrennt. Dieses Vorgehen nennt sich Versorgungsausgleich und wird vom Familiengericht während des Scheidungsverfahrens entschieden. Dazu fordert das Gericht von den Versorgungsträgern Auskünfte über die Versorgungsanrechte an und teilt diese dann im Scheidungsurteil zu gleichen Teilen auf beide ehemaligen Ehepartner auf, damit keiner Geldsorgen im Alter haben muss.
Wenn beide Ex-Partner beim gleichen Versorger, zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, dann gibt es eine interne Teilung, bei der beide Seiten sich die Anrechte teilen. Sind die ehemaligen Partner aber bei unterschiedlichen Versorgungsträgern rentenversichert, kann es zu einer externen Teilung kommen. Sollte ein Partner mehr Anrechte haben als der andere, muss er diese abgeben, sodass beide gleiche Anteile haben. Diese Anrechte werden dann vom eigenen Versorger zu dem des Partners übertragen.
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Ein Versorgungausgleich findet nur statt, wenn man länger als drei Jahre verheiratet war – es sei denn, der Vorgang wird gesondert beantragt. Wenn die Versorgungsanrechte sich nur geringfügig unterscheiden, wird ebenfalls nichts unternommen. Außerdem können sich die ehemaligen Ehepartner auch privat über eine Aufteilung einigen.
Wer nach der Trennung erneut heiratet, muss aber keine Angst haben, seine Renten-Anrechte vom Ex-Partner wieder abgeben zu müssen. Der Rentenanspruch aus dem Versorgungsausgleich bleibt laut der Deutschen Rentenversicherung ein Leben lang bestehen, auch wenn nach der Scheidung erneut geheiratet wird.