Was in Deutschland bei Sterbehilfe erlaubt ist – und was nicht
Wer sterbenskrank ist, wünscht sich vielleicht nichts sehnlicher, als den Tod. Doch Sterbehilfe ist in Deutschland im rechtlichen Sinn knifflig.
Hamburg – Manchmal nimmt das Leben eine schicksalhafte Wendung. Man wird unheilbar krank und wünscht sich am Ende der Kräfte einfach nur zu sterben – selbstbestimmt und würdevoll. Je nach Zustand braucht man zur Planung und Durchführung des eigenen Todes Unterstützung. Doch Sterbehilfe ist in Deutschland ein heikles Thema.

Zuletzt gab es im Februar 2020 eine Änderung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die geschäftsmäßige Sterbehilfe für verfassungswidrig. Die Folge: Der Gesetzgeber muss neue Regelungen zur Sterbehilfe ausarbeiten. Passiert ist bislang nichts. Anlass genug, die aktuellen Regelungen zu Sterbehilfe in Deutschland zusammenzufassen.
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten
Gerichte und Juristen unterscheiden in der Bundesrepublik zwischen aktiver, passiver sowie indirekter Sterbehilfe und assistiertem Suizid. Am einfachsten ist es bei der aktiven Sterbehilfe. Jemandem etwa ein tödlich wirkendes Medikament aktiv zu verabreichen, ist in Deutschland strafbar. In diesem Fall sorgte im August 2022 eine Gerichtsentscheidung für Aufsehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach eine Frau frei, die ihrem bettlägerigen Ehemann eine tödliche Dosis Insulin spritzte.
Passive sowie indirekte Sterbehilfe sind hingegen legal. Von indirekter Sterbehilfe spricht man, wenn etwa wegen Krebs todkranke Patienten schmerzlindernde Medikamente erhalten wollen, und dadurch die Lebenszeit verkürzt wird. Ärzte dürfen in dem Fall solche Medikamente verabreichen.
Assistierter Suizid: Nur das Beschaffen eines Medikaments ist erlaubt
Von passiver Sterbehilfe ist die Rede, wenn auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird. Mediziner dürfen Behandlungen begrenzen, beenden oder unterlassen, wenn es der Patient explizit wünscht, erklärt die Stiftung Warentest. Beispiele sind neben künstlicher Beatmung und dem Verzicht auf Ernährung auch Bluttransfusionen.
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Schließlich gibt es noch den assistierten Suizid. Es ist erlaubt, jemandem bei der Selbsttötung zu helfen. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass man einer sterbewilligen Person ein tödliches Mittel besorgt oder bereitstellt. Wichtig in dem Fall: Der Patient muss das Medikament selbst einnehmen. Ansonsten macht man sich des Totschlags oder der Tötung auf Verlangen strafbar.
Erwerb von tödlichem Mittel zur Sterbehilfe nicht möglich
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in Deutschland der Erwerb eines tödlichen Medikaments schwierig bis unmöglich ist. Mittel der Wahl ist Natrium-Pentobarbital, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Ein Gericht bestätigte 2022, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Kauf nicht erteilen muss. Mehrere kranke Menschen hatten zuvor eine Erlaubnis juristisch erstreiten wollen.
In jedem Fall sollten Menschen eine Patientenverfügung haben. Ist man nach einem Unfall oder einer Erkrankung dauerhaft nicht einwilligungs- und entscheidungsfähig, hilft sie Ärzten bei Entscheidungen hinsichtlich der Behandlung. In einer Patientenverfügung, die man sogar kostenlos bekommen kann, kann man etwa lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Sondenernährung ablehnen. (mt)